Los 1_Verkehrsstation Themar
1. Fachplaner Verkehrsanlagen ...................................(Name)
Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastruk-turmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang ab 1,0 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum, zum Inhalt hatten. Der benannte Wertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet Verkehrsanlagen
Wir bestätigen, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
2. Eignung Planung mit BIM-Methodik:
Nachweis des Bewerbers über mindestens 2 Referenzprojekte oder anderweitige praktische Erfahrung mit der BIM-Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen.
Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift.
— dass Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software gemäß Anlage 15 der Vergabeunterlagen;
— dass der Bewerber über mindestens einen in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter verfügt;
— dass Vorhandensein von mindestens einer Arbeitsstation mit Autodesk Revit und Finite Elemente Software.
Los 2_Verkehrsstation Gotha
3. Fachplaner Verkehrsanlagen ...................................(Name);
Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastruk-turmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang ab 1,0 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum, zum Inhalt hatten. Der benannte Wertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet Verkehrsanlagen
Wir bestätigen, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte
Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
4. Eignung Planung mit BIM-Methodik
Nachweis des Bewerbers über mindestens 2 Referenzprojekte oder anderweitige praktische Erfahrung mit der BIM-Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen.
Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift.
— dass Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software gemäß Anlage 15 der Vergabeunterlagen;
— dass der Bewerber über mindestens einen in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter verfügt;
— dass Vorhandensein von mindestens einer Arbeitsstation mit Autodesk Revit und Finite Ele-mente Software.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: http://bieterportal.noncd.db/.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2. benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.