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Dienstleistungen - 385188-2017

30/09/2017    S188

Deutschland-Gaimersheim: Dienstleistungen von Architekturbüros

2017/S 188-385188

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Gaimersheim
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Gaimersheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gaimersheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.schrems-partner.de/vergabeverfahren/downloads.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph. 2-9.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Markt Gaimersheim beabsichtigt eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenen Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, 2 Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen.

Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3 800 m2, wobei nur eine Teilfläche von ca. 2 000 m2 für das Bauvorhaben verwendet werden kann.

Der Markt Gaimersheim beauftragt voraussichtlich im Leistungsbild Gebäude- und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI – 2013), stufenweise die Leistungsphasen 2-9.

Beginn der Planung ist unmittelbar nach der Beauftragung.

Angestrebter Baubeginn ist das Frühjahr 2019 – geplante Fertigstellung Herbst 2020.

Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 290 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Hauptort der Ausführung:

Markt Gaimersheim.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Markt Gaimersheim beabsichtigt eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenen Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen.

Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3 800 m2, wobei nur eine Teilfläche von ca. 2 000 m2 für das Bauvorhaben verwendet werden kann.

Der Markt Gaimersheim beauftragt voraussichtlich im Leistungsbild Gebäude- und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI – 2013), stufenweise die Leistungsphasen 2-9.

Beginn der Planung ist unmittelbar nach der Beauftragung.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt (nur) an die drei Bieter der Stufe 2, die zu Verhandlungen aufgefordert werden, eine Aufgabenstellung zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Dies erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Aufforderung.

Die Grundlage für diese Lösungsmöglichkeiten ist ein Höhenplan des zu bebauenden Grundstücks von ca. 2 000 m2. Besonderes Augenmerk wird auf die topographische Einbindung in die nähere Umgebung gelegt. Vor Erarbeitung der Konzeptstudie findet für alle Teilnehmer ein gemeinsames Informationsgespräch mit dem Auftraggeber statt.

Die Vergütung für die o. g. Aufgabenstellung beträgt pauschal 5 000,00 EUR netto (ggf. zzgl. MwSt.) je Bieter. Die 5 000,00 EUR für die Lösungsvorschläge werden im Auftragsfalle auf das Honorar angerechnet (bei den ersten Abschlagsrechnungen in Abzug gebracht), wenn und soweit der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Leistungen, die über den Umfang von 5 000,00 EUR/Bieter hinausgehen, werden nicht erwartet.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:

Stufe 1: Lph. 2,

Stufe 2: LPh. 3-4,

Stufe 3: Lph. 5-7,

Stufe 4: Lph. 8-9.

Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abrufer aber nicht verpflichtet ist. Siehe dazu Auftragsunterlagen.

Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 1 orientieren.

Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 300 bis 600 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 3 500 000,00 EUR brutto geschätzt. Auf die KG 300 entfallen davon geschätzt 2 400 000,00 EUR brutto und auf die KG 400 entfallen geschätzt 950 000,00 EUR brutto.

Derzeit geht die Vergabestelle von einer Einstufung in die Honorarzone III aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 290 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2018
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);

— einzelne Besondere Leistungen der Anlage 10 zur HOAI 2013 als Optionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.

Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation).

Erklärungen nach GWB zum Nichvorliegen von Ausschlussgründen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten und Ingenieure sowie sonstige Bauvorlageberechtigte für das konkrete Vorhaben gem. § 75 Abs. 1 VgV i. V. m. Art. 61 BayBO; Art. 61 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BayBO sowie Art. 61 Abs. 4 BayBO sind hier nicht einschlägig.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/10/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/11/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.

2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.

3. Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.

4. – ENTFÄLLT -

5. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.

6. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.

7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.

8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.

9. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.

10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.

11. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.

12. Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden.

13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend!

14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt.

15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].

16. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de

Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2017