Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Definition und Anwendung des Konzepts günstiger Referenzwerte für Arten und Lebensräume gemäß der Vogel- und Habitatrichtlinie der EU.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands (Favourable Conservation Status — FCS) von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse ist das übergeordnete Ziel der Habitatrichtlinie (Habitats Directive — HD). Günstige Referenzwerte (Favourable Reference Values — FRVs) sind wesentliche Referenzniveaus, die herangezogen werden, um genau festzulegen, wann ein günstiger Erhaltungszustand für einzelne Arten und Lebensräume erreicht wird. Ähnliche Konzepte finden auch auf die Vogelrichtlinie (Birds Directive — BD) Anwendung, auch wenn sie hier weniger klar dargestellt und andere Begrifflichkeiten verwendet werden. Mit dem Auftrag werden 3 wesentliche Ziele verfolgt:
Trotz der Tatsache, dass günstige Referenzwerte für die Bestimmung der „Entfernung vom Ziel“ (d. h. der Entfernung von einem günstigen Erhaltungszustand) von wesentlicher Bedeutung sind, hat die letzte Berichterstattungsrunde gemäß Artikel 17 gezeigt, dass sie immer noch wenig entwickelt sind und in den verschiedenen Mitgliedstaaten oftmals uneinheitlich angewandt werden. Dies wird als problematisch angesehen, da es zu sehr unterschiedlichen Auslegungen in Bezug auf das übergeordnete Ziel führen kann, das im Rahmen der Naturschutzrichtlinien erreicht werden soll.
Aus diesem Grund hat der vorliegende Auftrag 3 wesentliche Ziele:
1) Unterstützung bei der Entwicklung von Methoden und Leitlinien zur Festlegung von günstigen Referenzwerten und Erprobung der Methoden;
2) Anwendung des daraus für eine bestimmte Gruppe von Lebensräumen und Arten hervorgehenden Verfahrens (d. h. Festlegung günstiger Referenzwerte);
3) Umsetzung der biogeografischen oder populationsbasierten günstigen Referenzwerte über Beispiele und Leitlinien in konkrete Maßnahmen und Aktionen auf Ebene der Mitgliedstaaten.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 259 680 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 50
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 30
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.3/SER/2015/0009.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0202/2015/715107/SER/ENV.B.3 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:22.10.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Alterra, der Rechtsperson Stichting DLO zugehöriges Institut
Postanschrift: Droevendaalsesteeg 3
Ort: Wageningen
Postleitzahl: 6708 PB
Land: Niederlande
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 300 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 259 680 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 24
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 60 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 4 % + 9 % + 7 % + 10,5 % + 8 % + 10,5 % + 5 % + 6 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die im Rahmen des Erstvertrags vom öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag bereits am 24.2.2015 in der Vorinformation mit der Nummer ABl. 2015/S 38-064198 und mit einem Budget von 300 000 EUR veröffentlicht wurde; dieses Budget liegt jetzt im Bereich zwischen 250 000 EUR und 300 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:23.10.2015