Für das Angebot müssen die Bieter zwingend den vom AG vorgegebenen Bieterbogen benutzen. Der Bieterbogen besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bögen (Excelsheets) mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens einzureichen. Werden Angebote für Los 1 (Kategorie A), Los 2 (Kategorie B) oder Los 2 (Kategorie C) gestellt, so sind die Bieterbögen jeweils für jedes Los getrennt und vollständig einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für die Angebotsabgabe sind vom Bieter zwingend die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http:// www.vergabeplattform.berlin.de herunterzuladen. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt.
Zu Punkt I.1):
Benennung der öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrag zwischen dem:
1. Für die dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin zugewiesenen Liegenschaften: Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB).
2. Für die Liegenschaften der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG.
3. Für die Liegenschaften der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbh & Co. KG: Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG.
4. Für die angemieteten Liegenschaften: Land Berlin
alle samt vertreten durch die: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, diese vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Birgit Möhring und Sven Lemiss, Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin;
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Auftraggeber auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Für den Fall der elektronischen Bewerbung ist darauf hinzuweisen, dass ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Schlusstermin für die Beantwortung von Fragen zum Verfahren ist der 30.11.2016; 14:00 Uhr.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 25.11.2016; 12:00 unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.