Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
16FEI22854 ESTW Merseburg 2. Baustufe – Bauüberwachung KIB.
Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22854
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
ESTW Merseburg 2. Baustufe – ESTW Merseburg, 2. Baustufe
Bf Schkopau (LSP) und freie Strecke 6340 km 7,0 – 12,27 einschl. Verkehrsstation Schkopau und FÜ km 9,916
Der bautechnische Projektbereich umfasst die Strecke 6340 Halle (S) – Baunatal – Guntershausen von ca. km 7,0 bis ca. km 14,0.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leitende Bauüberwachung im Fachgebiet Bauüberwacher BAHN Fahrbahn/ Konstruktiver Ingenieurbau mit folgenden Leistungsschwerpunkten:
— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV Bau;
— Fachtechnische und bauvertragliche Leistungen;
— eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
16FEI22854 ESTW Merseburg 2. Baustufe – Bauüberwachung KIB
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu IV.1.1) Verfahrensart: Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. SektVO durchgeführt.
Funktionstrennung:
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den Leistungsbereichen Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für die anderen Leistungsbereiche aus.
Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auftragsvergabe eine Beauftragung mit
— der Bauleistung und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen,
— den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen.
nicht in Betracht kommen. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:03/11/2016