Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH
Postanschrift: Häßlerstraße 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code:
DEG01 Erfurt, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabe@vmt-thueringen.deTelefon: +49 36177793312
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.vmt-thueringen.de I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
www.evergabe.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Management- und Servicegesellschaft für den Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung AFZS-HGS für VMT
Referenznummer der Bekanntmachung: 20_VGM_01-2023-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72262000 Software-Entwicklung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung und Betrieb eines "Mandantenfähigen AFZS-Hintergrundsystems (HGS) für den Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)" (kurz: "AFZS-HGS für VMT")
II.1.5)Geschätzter GesamtwertWert ohne MwSt.: 331 500.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEG0 Thüringen
Hauptort der Ausführung:
Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung eines mandantenfähigen Hintergrundsystems für die Administration der Automatischen Fahrgastzählsysteme (AFZS-HGS).
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 11/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen bestehen hinsichtlich der Erweiterbarkeit der zu beschaffenden Software auf weitere Mandanten (klein, mittel, groß), weitere Zähldatenschnittstellen, hinsichtlich der laufenden Kosten des Systems in Abhängigkeit der angeschlossenen Mandaten sowie bei Präsenzschulungen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung bzw. dem Preisblatt und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB, Eigenerklärungen zu § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 98 c AufentG; Im Übrigen siehe Auftragsunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur VerhandlungDer öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 24/07/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte BewerberTag: 28/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf zulässigen Antrag ein. Dabei ergibt sich die Antragsbefugnis aus § 160 Abs. 2 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/06/2023