1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter dem in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeportal kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch im PDF-Format bei dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeportal hochzuladen.
4. Der Auftraggeber wird die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber in Textform über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das in Ziffer I.3. genannte Internetportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das in Ziffer I.3 genannte Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.