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Dienstleistungen - 39399-2018

27/01/2018    S19

Deutschland-Kiel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2018/S 019-039399

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jan Glienicke
E-Mail: ost@nah.sh
Telefon: +49 43166019-26
Fax: +49 43166019-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)
Postanschrift: Alter Steinweg 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: ost@nah.sh
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bwvi/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.entera1.de/128_pia/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: ost@nah.sh
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: ost@nah.sh
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nah.sh
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen im E-Netz Ost des Landes Schleswig-Holstein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist der SPNV im Elektronetz Ost des Landes Schleswig-Holstein. Vergeben werden die Produkte RE 8/80 (Lübeck – Hamburg), RB 85 (Puttgarden – Lübeck) und RB 86 (Lübeck-Travemünde – Lübeck). Der Angebotsumfang beträgt ca. 2,8 Mio. Nutz-km mit Zug und 1,4 Mio. Nutz-km per SEV Puttgarden – Lübeck.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Ziffer II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 156
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Betriebsaufnahme erfolgt zum Jahresfahrplan 2023 (vsl. 12.12.2022, 3.00 Uhr). Dieser Vertrag gilt für eine Laufzeit von 13 Jahren bis zum Beginn des Jahresfahrplans 2036, d. h. Mitte Dezember 2035. Er verlängert sich danach automatisch um jeweils 12 Monate (längstens 22 Jahre Gesamtlaufzeit), wenn er nicht ordentlich mit einer Frist von 36 Monaten zu einem Jahresfahrplan gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das die zu vergebenden Verkehrsleistungen vollständig umfasst und unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste ist. Die Bewertung erfolgt nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Bewertungsschema (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen: Kalkulationsschema). Der Auftrag enthält die Möglichkeit bis zu 8 zusätzliche elektrische Fahrzeuge zu beauftragen und dadurch sowie mit vorhandenen Fahrzeugen mögliche Mehrleistungen auf den vertraglichen sowie angrenzenden Strecken zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter erbringt folgende Nachweise:

a) Er legt einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vor; maßgeblich sind die Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister. Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.

b) Er legt eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Unternehmensgenehmigung nach § 6 Absatz 1 AEG vor oder weist nach, dass diese nicht benötigt wird, entweder durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Absatz 1 AEG oder er legt dar, wie eine Genehmigung nach § 6 Absatz 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.

c) Er legt eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Absatz 1 oder Absatz 4 AEG vor oder er stellt dar, dass eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Absatz 1 oder Absatz 4 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Einreichen folgender Unterlagen wie folgt nachzuweisen:

a) Bankerklärung nach § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV;

b) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 3 VgV. Ist der Prüfungsbericht des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach c) ausreichend;

c) Erklärungen nach § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu b) enthalten sind.

Kann der Bieter die unter den Buchstaben b) und c) genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.

Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Anlage 3 – Anschreiben zum Ange-bot),

a) dass keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG;

b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;

c) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;

d) dass der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.

Der Bieter kann seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage anderer vom Auftraggeber als geeignet angesehener Dokumente belegen, wenn er aus einem berechtigten Grund gehindert ist, die geforderten Unterlagen beizubringen (§ 45 Absatz 5 VgV).

Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen (§ 47 Absatz 1 VgV). Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für die Auftragsausführung mit dem Bieter gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften (§ 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen (§ 47 Absatz 1 VgV) (Anhang 3.3 zum Angebot).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt:

a) Er legt Referenzen über von ihm (nicht notwendigerweise über den ganzen Zeitraum) erbrachte Leistungen im Schienenpersonenverkehr (ggf. auch U-Bahn-Verkehr) vor, mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit, der Zahl der eingesetzten elektrischen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeuge sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung) (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV); wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen; bzw. alternativ stellt er die Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonenverkehr dar (Eigenerklärung).

b) Er legt eine formlose Eigenerklärung zu Namen und Qualifikation der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen (Eisenbahnbetriebsleiter und Stellvertreter sowie Qualifikation nach Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung – EBPV) unter Beifügung des/der Prüfungszeugnisse nach § 21 EBPV vor.

c) Er stellt dar, wie er ein prozessorientiertes Instandhaltungssystem bis zur Betriebsaufnahme umzusetzen beabsichtigt, das § 7g AEG entspricht.

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bietergemeinschaften legen grundsätzlich sämtliche Nachweise zur Eignung für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Soweit die Nachweise Leistungen betreffen, die nach dem Angebot ausschließlich das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt, gilt die Nachweispflicht ausnahmsweise nur für dieses Mitglied.

Verweist der Bieter zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann, vgl. § 47 Abs. 1 VgV. Der Bieter kann auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines Dritten verweisen, diese kann er allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn der Dritte auch die Leistungen erbringt, für die die Leistungsfähigkeit benötigt wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/09/2018
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Um Rückfragen zu den Vergabeunterlagen stellen zu können, teilen die Bieter der Vergabestelle den Namen ihres Unternehmens, einen Benutzernamen und ihre E-Mail-Adresse mit. Als Benutzername ist der Nachname des Ansprechpartners auf Seiten des Bieters (mit großem Anfangsbuchstaben) zu wählen. Sie erhalten dann einen Zugang zu dem für Bieterrückfragen zur Verfügung stehenden geschützten Bereich des Portals. Die Rückfragen der Bieter und die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2018