Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit
Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in bzw. als Stadtplaner*in in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister.
Nachweis der Erfahrung in der Planung und Realisierung von Projekten vergleichbarer Größenordnung (mindestens 3 ha).
Nachweis durch Einreichung von Referenzen der vergangenen 10 Jahre (ab 2011)
Alternativ Wettbewerbsbeiträge in einem RPW-Verfahren, die mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wurden (Mindestens 3 ha)
Termin der Preisgerichtssitzung innerhalb der vergangenen 10 Jahre (ab 2011)
Auswahlverfahren
Gehen mehr als 20 Teilnahmeanträge ein, erfolgt eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge durch ein Auswahlgremium.
Vergleichend bewertet wird die landschaftsarchitektonische Qualität der eingereichten Referenzen.
Es werden 1-3 Punkte vergeben:
3 Punkte: im Vergleich überdurchschnittliche Qualität
2 Punkte: im Vergleich durchschnittliche Qualität
1 Punkt: im Vergleich geringere Qualität
Erreichen mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.
Verhandlungsverfahren
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt.
In Vorbereitung der Vertragsverhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin, ob die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistungen gewährleisten können.
Die nachfolgend genannten Eignungsnachweise müssen im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem Verhandlungsverfahren vorgelegt werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß §47 VgV hingewiesen.
Eignungskriterien
Im Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
- Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);
- Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen
- Nachweis Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden oder die Zusicherung eines Versicherungsunternehmen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen werden kann.
- ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe
- ggf. Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Beratern zusammen.