Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungsauftrag zur Unterstützung der Bewertung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die im Rahmen dieser Ausschreibung durchzuführenden Aufgaben sind:
— Überprüfung der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über Umgebungslärm durch die Mitgliedstaaten,
— Entwicklung einer Methodik zur Bewertung der Richtlinie 2002/49/EG über Umgebungslärm,
— Bewertung der Richtlinie 2002/49/EG über Umgebungslärm.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 259 375 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Eignung der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 50
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 30
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.F.3/SER/2014/0027.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0203/2014/691000/SER/F.3 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:14.11.2014
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 7
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: CSES — Centre for Strategy & Evaluation Services & ACCON GmbH
Postanschrift: Westering House, 17 Coombe Road
Ort: Otford, Kent
Postleitzahl: TN14 5RJ
Land: Vereinigtes Königreich
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 300 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 259 375 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 14
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 19 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 19 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dies bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Bewertung der Lärmrichtlinie 2002/49/EG“ und einem Budget von 300 000 EUR veröffentlicht wurde. Die Budgetspanne für diesen Auftrag lag zwischen 250 000 EUR und 300 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:14.11.2014