Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Auf der unter I.3 genannten Internetadresse für die Kommunikation, Zugang zu den Auftragsunterlagen, (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal) sind die Teilnahmeunterlagen vollständig und die Vergabeunterlagen in Teilen hinterlegt. Bei den Vergabeunterlagen sind der Vertrag und die Anlagen des Vertrags, mit Ausnahme der Planunterlagen hinterlegt. Die Planunterlagen konnten zum Schutz der Vertraulichkeit und wegen ihres Umfangs auf der Vergabeplattform nicht hinterlegt werden. Die Planunterlagen wurden auf einem anderen Server hinterlegt, der über eine separate Registrierung zugänglich ist. Die Registrierung beantragen Sie bitte über das Frage-Antwortforum bei der Vergabestelle. Hierbei geben Sie folgende Daten an:
— Name und Anschrift des Unternehmens;
— Ansprechpartner mit Telefonnummer
und geben eine Vertraulichkeitserklärung mit folgendem Inhalt ab:
„Mir ist bekannt, dass die zum Abruf zur Verfügung gestellten Planunterlagen der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Ich werde, die mir zur Verfügung gestellten, elektronisch Planunterlagen vertraulich behandeln. Ich werde,
— wenn ich keinen Teilnahmeantrag gestellt habe, nach Ablauf der Teilnahmefrist;
— wenn ich einen Teilnahmeantrag gestellt, zur Angebotsabgabe aber nicht zugelassen wurde, nach Erhalt der Ablehnung;
— wenn ich ein Angebot abgegeben, dieses vor Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen habe, nach Ablauf der Angebotsfrist;
— wenn ich ein Angebot abgegeben habe, nach Ablauf des Vergabeverfahrens (15 Kalendertage nach Ablauf des Informationsschreiben nach GWB 134), wenn der Zuschlag für diese Vergabe nicht auf mich/unser Unternehmen fällt
die Dateien unverzüglich löschen und ggf. erstellte Ausdrucke unverzüglich datensicher vernichten. Ich verpflichte mich, über die mir bekannt gewordene Planungsinhalte – auch über die Zeit des Vergabefahrens hinaus – Stillschweigen zu bewahren und meine Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Der Auftraggeber kann jederzeit von mir verlangen, über Art und Umfang meiner Sicherungsmaßnahmen informiert zu werden. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht bin ich dem Auftraggeber gegenüber zum Ersatz entstandener Schäden und sonstiger Ansprüche verpflichtet.“
Nach Vorlage vorgenannter Erklärung wird Ihnen dann der Zugang mitgeteilt, unter dem Sie auf die Planunterlagen zugreifen können. Die Angebotsfrist wurde gemäß SektVo § 41 (3)letzter Satz um 5 Tage verlängert.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.