Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.
Geschäftsbedingungen: gemäß vorgesehener Vertragsurkunde.
Verhandlungen: bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Verfahrensgrundsätze: die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäß der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterium ZK1: Preis, Gewichtung 50 %
Zuschlagskriterium ZK2: Qualität Ausrüstungen und Ausführung, Gewichtung 40 %; unterteilt in:
— ZK2.1: Auftragsanalyse, Gewichtung 10 % siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht, Kapitel 1.1, der Submissionsunterlagen,
— ZK2.2: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien, Gewichtung 10 % siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht, Kapitel 1.2, der Submissionsunterlagen,
— ZK2.3: Bauprogramm, Gewichtung 10 % siehe dazu auch das Dokument 2.8 Bauprogramm, Kapitel 1, der Submissionsunterlagen,
— ZK2.4: Vorgehensvorschlag, Gewichtung 10 % siehe dazu auch das Dokument 2.8 Bauprogramm, Kapitel 2, der Submissionsunterlagen.
Zuschlagskriterium ZK3: Organisation, Risikoanalyse, Gewichtung 10 %; unterteilt in:
— ZK3.1: Projektorganisation, Gewichtung 5 % siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht, Kapitel 1.3, der Submissionsunterlagen,
— ZK3.2: Risikoanalyse, Gewichtung 5 % siehe dazu auch das Dokument 2.5 Risikoanalyse, Kapitel 1, der Submissionsunterlagen.
Preisbewertung
— das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5,
— Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0,
— dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet),
— es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr großer Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punktberechnung Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3) Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt;
4) Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Abs. 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben. 5.Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen …