Die geforderten Nachweise/Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Dateien entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
— als Anlage 1: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister,
— als Anlage 2: Nachweis über Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Bieterinnen ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
— als Anlage 3: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen,
— als Anlage 4: der Teilnehmer hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Nr. (4) 1. und 2. oder/ und §124 GWB, (1), Nrn. 1. bis 6. vorliegen,
— als Anlage 5: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wg. Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— als Anlage 6: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeiten der Erklärungen/Nachweise zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.