1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bewerber für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bewerber automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen, etc.). Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bewerber von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.
2. Der Auftraggeber weist zum Verfahrensablauf auf Folgendes hin: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. In der 2. Stufe, der sogenannten Angebotsphase, werden die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet ausgewählten Bieter auf der Grundlage der Vergabeunterlagen für die 2. Stufe zur Angebotsabgabe sowie zu Verhandlungen aufgefordert. Weitere Hinweise zur Struktur des Vergabeverfahrens und zum Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3. Der Teilnahmeantrag und alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
4. Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden, die über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) abgerufen werden können.
5. Zu den in den Teilnahmebedingungen (siehe Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung) geforderten Eigenerklärungen (Formblätter) sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bestätigungen oder Nachweise (wie z.B. Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben durch weitergehende, im jeweiligen Formblatt angegebene Nachweise zu verlangen.
6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden.
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
Die unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für das andere Unternehmen in dem Umfang vorgelegt werden, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) des anderen Unternehmens zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt. Die unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils für das andere Unternehmen immer vorzulegen.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird.
Als andere Unternehmen gelten insbesondere auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft abzugeben, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt werden. Für die Erklärung ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zum Nachweis abzufordern, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben).
8. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt.
9. Sämtliche Unterlagen (Erklärungen, Nachweise, etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nicht deutschsprachige Unterlagen müssen mit amtlich anerkannter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Unterlagen.
10. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich mit Blick auf § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen. Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese Unterlagen nach Aufforderung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachgeliefert werden. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen; Ausnahmen regelt § 56 Abs. 3 VgV.
11. Angebote, die die in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
12. Angebote, deren Zuschussbedarf das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) überschreitet, werden ausgeschlossen.
13. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung nicht erfolgen.
14. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
15. Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch den Freistaat Sachsen. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVMS nicht bereit gestellt werden, behält sich der ZVMS vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben.
16. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.