- fristgerechter Eingang der Bewerbung
- vollständig ausgefüllter, vorgegebener Bewerberbogen, im Wesentlichen:
a) Nachweis, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt;
b) Nachweis d. wirtschaftl. u. finanz. Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV 2016 durch Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, Nachw. ist von jd. Mitglied einer ARGE zu erbringen,
Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1,5 Mio. EUR,
Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 0,25 Mio. EUR; Es ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Eignungsnachweise sein. Sollte der/die Teilnehmende die Deckungssummen nicht erreichen, ist eine Bestätigung des jeweiligen Versicherers nötig, dass im Falle des Zuschlags der Vertrag auf die entsprechende Versicherungshöhe erweitert oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen. Für sonstige Nachunternehmer muss kein Nachweis erbracht werden.
c) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten gem. § 36 VgV 2016 in Anspruch genommen werden, Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beifügen;
d) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beifügen;
e) Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen § 73 (3) VgV 2016;
f) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
Vorlage der Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB sowie gem. § 124 Abs.1 GWB vorliegen;
g) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 (1) und (3) Nr. 1 VgV 2016 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016.
h) Nachweis der techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV i. V. m. § 75 VgV 2016:
Mindestreferenz 1: Angabe eines Referenzprojektes zum Nachweis von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für einen Neubau eines abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befindlichen Bauvorhabens, öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber, Fertigstellung nach dem 01.03.2017 (Übergabe Nutzer), Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8, Bausumme KG 300+400: mind. 0,5 Mio. EUR inkl. MwSt.; Darstellung der Erfahrung im Umgang mit Beantragung / Nachweis von Fördermitteln;
optionale Referenz:
Sollte mit der Mindestreferenz 1 die Darstellung der Erfahrung im Umgang mit Beantragung / Nachweis von Fördermitteln nicht erbracht werden können, ist eine weitere Referenz zulässig: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für einen Neubau eines abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befindlichen Bauvorhabens, öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber, Fertigstellung nach dem 01.03.2017 (Übergabe Nutzer), Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8, Bausumme KG 300+400: keine Mindestgröße;