Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wissenschaftliche und technische Hilfe für die Pflege und Weiterentwicklung von Indikatoren zur Überwachung der ökologischen und gesundheitlichen Vorteile der EU-Chemikaliengesetzgebung.
Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.A.3/ETU/2016/0023.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung für die Europäische Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung von Indikatoren zur Überwachung der ökologischen und gesundheitlichen Vorteile der EU-Chemikaliengesetzgebung. Dazu gehören die Extraktion von Daten aus Datenbanken, die von Eurostat und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gehostet werden, die Berechnung von Schlüsselindikatoren, die Erstellung statistischer Bewertungen einschließlich der Interpretation der Entwicklung der Indikatoren im Laufe der Zeit sowie die Erstellung von Bildmaterial für die Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet.
Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens — einzelner Studienauftrag mit einer Dauer von 36 Monaten.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 240 156.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens zur Vergabe eines einzelnen Studienauftrags mit einer Dauer von 36 Monaten, nicht verlängerbar.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Qualität der vorgeschlagenen Methodik / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsorganisation und Zuteilung der Ressourcen / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskontrollmaßnahmen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50/50
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 070203/2016/739280/SER/ETU/B2
Bezeichnung des Auftrags:
Wissenschaftliche und technische Hilfe für die Pflege und Weiterentwicklung von Indikatoren zur Überwachung der ökologischen und gesundheitlichen Vorteile der EU-Chemikaliengesetzgebung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:03/11/2016
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Oeko-Institut e.V. — Institute for Applied Ecology
Postanschrift: Merzhauser Straße 173
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 250 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 240 156.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 56 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
29,4 % + 26,2 % = 55,6 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge über weitere Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) vergeben, und zwar zu den in Artikel 134 Absatz 4 genannten Bedingungen bei neuen Dienst- oder Bauleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen, die von demselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde.
frühere Veröffentlichung in der Vorinformation ABl. 2016/S 043-070158 vom 2.3.2016 mit einer geringfügig abweichenden Bezeichnung: Wissenschaftliche und technische Unterstützung der Weiterentwicklung und Pflege von Indikatoren zur Überwachung der ökologischen und gesundheitlichen Vorteile von REACH.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:11/11/2016