Dienstleistungen - 412387-2015

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24/11/2015    S227

Belgien-Brüssel: Die Ausarbeitung der dritten Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien — Umweltgesetzgebung

2015/S 227-412387

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU-9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Die Ausarbeitung der dritten Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien — Umweltgesetzgebung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ziel der Studie ist es, Informationen zu Nanomaterialien in der Umwelt zusammenzustellen und auszuarbeiten und die im Jahr 2012 ermittelten Herausforderungen bei der Umsetzung für den begrenzten Geltungsbereich der Umweltgesetzgebung weiter zu untersuchen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 111 332,50 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Eignung der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 60
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.A.3/ETU/2015/0030.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 38-064198 vom 24.2.2015

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 132-241784 vom 11.7.2015

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 07.0201/2015/SI2.716613/ENV.A3
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
9.11.2015
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Ricardo-AEA Ltd
Postanschrift: The Gemini Building, Fermi Avenue, Harwell
Ort: Didcot
Postleitzahl: OX11 0QR
Land: Vereinigtes Königreich

V.4)Angaben zum Auftragswert
Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 120 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 111 332,50 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 10
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 65 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 24 % + 41 %.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.

Es ist zu beachten, dass dieser Auftrag bereits zuvor im Rahmen der Vorinformation im ABl. 2015/S 38-064198 vom 24.2.2015 mit der Bezeichnung „Überarbeitung der Gesetzgebung in Bezug auf Chemikalien“ und einem Budget von 920 000 EUR veröffentlicht wurde. Diese Maßnahme wurde in 4 Teile unterteilt. Beim vorliegenden Auftrag handelt es sich um 1 dieser Teile. Das Budget umfasst nun eine Spanne zwischen 100 000 EUR und 120 000 EUR.

VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxemburg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: generalcourt.registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.

Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der in Ziffer VI.3.1 genannten Stelle Beschwerde eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.11.2015