Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Gerichtshof der Europäischen Union, Direction générale des infrastructures, direction des bâtiments et de la sécurité
Postanschrift: Service du courrier officiel
Ort: Luxembourg
NUTS-Code:
LU LUXEMBOURGPostleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
Kontaktstelle(n): Bernard Lheritier
E-Mail:
dbs-marches-publics@curia.europa.euInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://curia.europa.eu I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von chlorfrei gebleichtem, weißem Papier im Format A4 für den Gerichtshof der Europäischen Union
Referenznummer der Bekanntmachung: COJ-PROC-20/023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil30197630 Druckpapier
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von chlorfrei gebleichtem, weißem Papier im Format A4 für den Gerichtshof der Europäischen Union der Europäischen Union (geschätzte Gesamtmenge für die maximale Laufzeit des Vertrags: 1 200 Paletten):
- Typ 1: chlorfrei gebleichtes, weißes Papier bestehend aus Frischfasern;
- Typ 2: chlorfrei gebleichtes, weißes Papier bestehend aus 100 % wiederverwerteten Fasern;
- Typ 3: chlorfrei gebleichtes, weißes Papier bestehend aus Frischfasern, die vom Eucalyptus globulus gewonnen werden.
II.1.5)Geschätzter GesamtwertWert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: LU LUXEMBOURG
Hauptort der Ausführung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2925 Luxembourg (Kirchberg), LUXEMBURG.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von chlorfrei gebleichtem, weißem Papier im Format A4 für den Gerichtshof der Europäischen Union der Europäischen Union (geschätzte Gesamtmenge für die maximale Laufzeit des Vertrags: 1 200 Paletten):
- Typ 1: chlorfreu gebleichtes, weißes Papier bestehend aus Frischfasern (geschätzte Menge für die maximale Laufzeit des Vertrags: 400 Paletten);
- Typ 2: chlorfei gebleichtes, weißes Papier bestehend aus wiederverwerteten Fasern (geschätzte Menge für die maximale Laufzeit des Vertrags: 400 Paletten);
- Typ 3: chlorfrei gebleichtes, weißes Papier bestehend aus Frischfasern, die vom Eucalyptus globulus gewonnen werden (geschätzte Menge für die maximale Laufzeit des Vertrags: 400 Paletten).
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 05/10/2020
Ortszeit: 17:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Litauisch, Lettisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 12/10/2020
Ortszeit: 11:00
Ort:
Gerichtshof der Europäischen Union, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2925 Luxembourg, LUXEMBURG.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Europäischer Bürgerbeauftragter
Postanschrift: 1 avenue du Président Robert Schuman
Ort: Strasbourg
Postleitzahl: 87001
Land: Frankreich
Telefon: +33 388172313
Fax: +33 388179062
Internet-Adresse:
http://www.ombudsman.europa VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe müssen innerhalb von 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kläger beim Gericht der Europäischen Union eingelegt werden. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27/08/2020