Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungsdienste im Hinblick auf die Durchführung der EU-Holzverordnung und der FLEGT-Verordnung.
Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.E.2/SER/2016/0020.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Auftrags soll die Europäische Kommission bei deren Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Überwachung der Durchführung sowie Durchsetzung der EU-Holzverordnung (EU Timber Regulation — EUTR) und der Verordnung über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest Law Enforcement Governance and Trade — FLEGT) und bei der Ausführung deren spezifischer verordnungsrelevanten Aufgaben unterstützt werden. Dies umfasst die Überwachung von Tendenzen im Handel mit Holz und Holzerzeugnissen, die Erstellung, Zusammenstellung und Analyse von Berichten, die Überwachung von Durchführungs- und Durchsetzungsmaßnahmen, die Kommunikation mit der Öffentlichkeit sowie die Teilnahme an Besprechungen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
2-Jahres-Vertrag, 1-mal um 2 weitere Jahre verlängerbar (d. h. 24 + 24 Monate insgesamt). Gesamtbudget von 300 000 EUR, 1-mal um denselben Betrag verlängerbar.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Qualität der vorgeschlagenen Methodik / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsorganisation und Zuteilung der Ressourcen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskontrollmaßnahmen / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 50/50
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 070202/ENV/2016/40554/SER/F3
Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungsdienste im Hinblick auf die Durchführung der EU-Holzverordnung und der FLEGT-Verordnung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:11/11/2016
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: WCMC (UNEP — World Conservation Monitoring Centre)
Postanschrift: 219 Huntingdon Road
Ort: Cambridge
NUTS-Code: UK UNITED KINGDOM
Postleitzahl: CB3 0DL
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 300 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 300 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge über weitere Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) vergeben, und zwar unter den in Artikel 134 Absatz 4 genannten Bedingungen bei neuen Dienst- oder Bauleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen, die von demselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der nach einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16/11/2016