III.1.9)Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig;
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit
Folgende Nachweise sind einzureichen.
— Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
— Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug;
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;
— Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
— Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;
— Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts-und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
— Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion);
— Mitarbeiteranzahl mindestens 30 Ingenieure;
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen durch:
— eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Prüfingenieursleistungen bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit Angabe des AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrageinzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt „zusätzliche Angaben“ genannten Ingenieursleistungen vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann unter der E-Mail-Adresse Alexander.Miketta@hochbahn.de angefordert werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Person muss die Zulassung als „Prüfingenieur für Baustatik bzw. Bautechnik“ auf dem Gebiet Massiv- und Stahlbau besitzen. Die zur Erlangung des Titels „Prüfingenieur für Massivbau und Stahlbau“ abgelegte Prüfung vor einer obersten Bauaufsichtsbehörde ist nachzuweisen.
Zwingend erforderlich: Die Person muss vom Eisenbahn-Bundesamt als bautechnischer Prüfer auf dem Sachgebiet Eisenbahnbrückenbau und konstruktiver Ingenieurbau in dem Tätigkeitsbereich Massivbau, Stahlbau und Schweißtechnik anerkannt sein. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignungen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
4. Einzureichende Referenzen sind:
— Referenz 1: Prüfung einer Baugrube mit einer Mindesttiefe von 8,0 m;
— Referenz 2: Prüfung eines Ingenieurbauwerks Baukosten mind. 40 Mio;
— Referenz 3: Prüfung eines Ingenieurbauwerks mit konstruktiven Elemente, die als Betriebsanlage gemäß BOStrab oder EBO einzuordnen sind, mind 5,0 Mio.;
— Referenz 4: Prüfung einer Stahlbrücke im Bereich BOStrab / EBO, Mindesstützweite 30,0 m.