VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 57 Zollernalbbahn. Der Leistungsumfang beträgt zu Beginn voraussichtlich rund 1,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2021 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit (Nettovertrag) beträgt voraussichtlich 12 Jahre. Die für die SPNV-Leistungen erforderlichen Dieselfahrzeuge werden durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) beschafft und dem EVU zur Erbringung der Verkehrsleistung beigestellt.
muss es heißen:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 57 Zollernalbbahn. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich insgesamt rund 2,3 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Es sind zwei Inbetriebnahmestufen vorgesehen. Die Betriebsaufnahme der ersten Stufe ist im Dezember 2021, die Betriebsaufnahme der zweiten Inbetriebnahmestufe ist im Dezember 2023 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit (Nettovertrag) beträgt voraussichtlich 12 Jahre. Die für die SPNV-Leistungen erforderlichen Dieselfahrzeuge werden durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) beschafft und dem EVU zur Erbringung der Verkehrsleistung beigestellt.
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:
Die Betriebsleistungen umfassen zu Beginn voraussichtlich rund 1,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Tübingen – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen, Hechingen – Gammertingen – Sigmaringen sowie Saisonverkehren auf den Strecken Hechingen/Sigmaringen – Gammertingen und Eyach – Schömberg. Für die Leistungen sind durch das EVU Dieselfahrzeuge einzusetzen, deren Beschaffung durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) erfolgt. Die Fahrzeuge werden dem ausgewählten Bieter zur Durchführung des Betriebes von der SFBW auf der Grundlage eines Bereitstellungsvertrags beigestellt. Der zwischen dem ausgewählten Bieter und dem Auftraggeber zu schließende Verkehrsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d. h. das Eisenbahnverkehrsunternehmen trägt das Risiko der Fahrgeldeinnahmen. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Elektrifizierung des Streckenabschnittes Tübingen – Albstadt-Ebingen, hat der Auftraggeber ein vorzeitiges Kündigungsrecht für die Leistungen im Abschnitt Tübingen – Albstadt-Ebingen. Die Anzahl der hierfür beigestellten Fahrzeuge reduziert sich dann entsprechend.
Näheres wird in den Vergabeunterlagen geregelt, welche den ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
muss es heißen:
Die Betriebsleistungen umfassen in der ersten Inbetriebnahmestufe ab Dezember 2021 voraussichtlich rund 1,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Tübingen – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen, Hechingen – Gammertingen – Sigmaringen sowie Saisonverkehren auf den Strecken Hechingen/Sigmaringen – Gammertingen und Eyach – Schömberg. In der zweiten Inbetriebnahmestufe ab Dezember 2023 kommen weitere Betriebsleistungen von voraussichtlich rund 0,9 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Sigmaringen – Aulendorf – Kißlegg – Leutkirch/Wangen und Aulendorf – Pfullendorf/Bad Wurzach hinzu.
Für die Leistungen sind durch das EVU Dieselfahrzeuge einzusetzen, deren Beschaffung durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) erfolgt. Die Fahrzeuge werden dem ausgewählten Bieter zur Durchführung des Betriebes von der SFBW auf der Grundlage eines Bereitstellungsvertrags beigestellt. Der zwischen dem ausgewählten Bieter und dem Auftraggeber zu schließende Verkehrsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d. h. das Eisenbahnverkehrsunternehmen trägt das Risiko der Fahrgeldeinnahmen. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Elektrifizierung des Streckenabschnittes Tübingen – Albstadt-Ebingen, hat der Auftraggeber ein vorzeitiges Kündigungsrecht für die Leistungen im Abschnitt Tübingen – Albstadt-Ebingen. Die Anzahl der hierfür beigestellten Fahrzeuge reduziert sich dann entsprechend.
Näheres wird in den Vergabeunterlagen geregelt, welche den ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:
muss es heißen:
(…)
2) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E99249226
(…)
4) Teilnahmeanträge oder die schriftliche Bestätigung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Teilnahmeanträge (Einreichung formal als Teilnahmeantrag) sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E99249226 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
(…)
10) Der Teilnahmewettbewerb ist aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen (geänderter Leistungsumfang, weitere Strecken, zusätzliche Inbetriebnahmestufe) wieder geöffnet. Für Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, reicht es aus, wenn diese innerhalb der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber unter Bezugnahme auf ihren bereits eingereichten Teilnahmeantrag schriftlich bestätigen (Einreichung formal als Teilnahmeantrag), weiterhin an dem Verfahren teilnehmen zu wollen. Neue Bewerber haben einen vollständigen Teilnahmeantrag fristgerecht einzureichen.
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 28/03/2019
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 09/10/2019
Ortszeit: 11:00