Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
18GEI33660 Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI33660
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED45 Zwickau
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 15/10/2018
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:08/10/2018
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co KG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:02/09/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED45 Zwickau
Hauptort der Ausführung:
Werdau/ Neukirchen/ Langenhessen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
1. Erstellung dynamische Nachweise gem. TM 1-2019-10046I.NPF2 zu Ril 804 für die Vorzugsvariante der Vorplanung;
2. Erstellung zusätzlicher Bauablaufuntersuchungen zur Anpassung Bauablauf an die von der PD Zwickau vorgegebenen 3-monatigen Totalsperrung und zur Anpassung der Vorplanung an das Ergebnis der dynamischen Nachweise aus Pos. 1 (Brückenkonstruktion) sowie der Baugrunderkundungen (Tiefgründung statt Flachgründung);
3. Objektplanung Verkehrsanlage gemäß §47 i. V. m. Anlage 13 Lph. 4 HOAI.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 31/08/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co KG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1. Erstellung dynamische Nachweise gem. TM 1-2019-10046I.NPF2 zu Ril 804 für die Vorzugsvariante der Vorplanung;
2. Erstellung zusätzlicher Bauablaufuntersuchungen zur Anpassung Bauablauf an die von der PD Zwickau vorgegebenen 3-monatigen Totalsperrung und zur Anpassung der Vorplanung an das Ergebnis der dynamischen Nachweise aus Pos. 1 (Brückenkonstruktion) sowie der Baugrunderkundungen (Tiefgründung statt Flachgründung);
3. Objektplanung Verkehrsanlage gemäß §47 i. V. m. Anlage 13 Lph. 4 HOAI.
Zu VII.2.2) a) Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden die o. g. zusätzlichen Leistungen aufgrund von Richtlinienänderung, der Vorgaben der baubetrieblichen Einordnung und der Objektbedingungen aus dem Baugrund sowie zum Erreichen des Projektzieles als Teil des Planrechtsverfahrens erforderlich.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Zur Sicherstellung der geplanten Ausführungstermine ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Der Synergieeffekt durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung geht verloren.
d) Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Ein Wechsel des AN würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit zur Verlängerung des Leistungszeitraums führen. Der Vergabetermin und letztlich Baubeginn werden gefährdet bzw. sind nicht sicherzustellen. Weiterhin würden honorarmindernde Faktoren und Synergieeffekte bei einer getrennten Vergabe wegfallen und somit beträchtliche Zusatzkosten entstehen.
VII.2.3)Preiserhöhung