Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Wie viel biologische Vielfalt umfasst Natura 2000?
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Während die EU-Vogelschutz- und Habitatrichtlinie eine formale Anforderung enthalten, dass die Mitgliedstaaten Natura 2000-Standorte im Hinblick auf eine begrenzte Anzahl an Arten und Lebensraumtypen, die „von Gemeinschaftsinteresse“ sind, schützen und verwalten sollen, liegen reichlich Indizien dafür vor, dass die Schutzanforderungen einer viel größeren Zahl von Arten zugute kommen, möglicherweise sogar einem wesentlichen Anteil der gesamten biologischen Artenvielfalt auf dem Gebiet der EU. Derzeit sind jedoch keine Studie oder Daten verfügbar, die eine Quantifizierung dieses „Regenschirmeffekts“ von Natura 2000 ermöglichen würden.
Ziel dieses Studienauftrags ist daher die Bereitstellung quantifizierter Informationen in Bezug auf den Anteil der Arten, der erwartungsgemäß wesentlich von den Schutz- und Verwaltungsanforderungen für die Natura 2000-Standorte im Rahmen der EU-Vogelschutz- und Habitatrichtlinie profitiert.
Die im Rahmen dieser Studie bereitgestellten Daten werden eine Vielzahl an nützlichen praktischen Anwendungen haben.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 249 108 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Verständnis der Ziele. Gewichtung 20
2. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 30
3. Arbeitsorganisation. Gewichtung 25
4. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 25
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.3/ETU/2014/0019.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0202/2014/691299/ETU/ENV.B.3 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:1.12.2014
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: DLO-Alterra
Postanschrift: Droevendaalsesteeg 3
Ort: Wageningen
Postleitzahl: 6708 PB
Land: Niederlande
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 250 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 249 108 EUR
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 14
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 68 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 14 % + 10 % + 10 % + 16 % +14 % + 4 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Es ist zu beachten, dass dies bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Wie viel biologische Vielfalt umfasst Natura 2000?“ und einem Budget von 250 000 EUR veröffentlicht wurde.
Die Spanne wurde auf 200 000 EUR bis 250 000 EUR festgelegt.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:2.12.2014