1) Die Auftraggeber weisen für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
3) Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag in Papierform und digitaler Form (CD/DVD/USB) bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen und wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Konstruktion und Pflege Aktienindizes für Pensionsfonds – nicht öffnen“;
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Soweit sich in der Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen;
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen die Verträge und Vertragsanlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten, um die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität zu verbessern. Anschließend verhandeln Auftraggeber und Bieter auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, indikativen Angebote und eingegangenen Optimierungsvorschläge. Hieran können sich eine oder mehrere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, Vertragsanlagen, Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf dieser Basis rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot voraussichtlich Anfang 2019 erfolgen;
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
7) Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass sie auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
8) Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren ganz oder in Bezug auf einzelne Auftraggeber aufzuheben, soweit die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen;
9) Der Versorgungsfonds des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, erwägt, sich dem Vergabeverfahren anzuschließen und die Leistungen für seinen Pensionsfonds mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. EUR aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bei dem obsiegenden Bieter zu beschaffen. Wenn und soweit die dazu erforderlichen Beschlüsse vorliegen, wird er in dem Verfahren als zusätzlicher Auftraggeber auftreten;
10) Die Auftraggeber verzichten auf elektronische Bieterkommunikation i.S.v. § 53 VgV, da das Verfahren vor dem 18.10.2018 bekannt gemacht wird.