Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum.
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 20/03/2019
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:20/03/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse:
http://www.bundeskartellamt.de/ VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22/01/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 20/03/2019
Ende: 31/12/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Verlängerung des Verfahrensmanagements bis 8.3.2021
Aufgrund der weitreichenden Optimierungen im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke – wie etwa der Umsetzung der sog. „Integrierten Gesamtlösung“ am Haltepunkt Hauptbahnhof – werden mehrere umfangreiche Verfahren beim EBA zur Planfeststellung der geänderten Bauentwürfe erforderlich. Der AN wurde daher mit Nachtrag 06 mit der Erbringung von Leistungen im Bereich des sog. „Verfahrensmanagements“ der Planänderungsverfahren beauftragt. Mit NT 10 wurden für die zusätzliche Qualitätssicherung der Planänderungsunterlagen zusätzliche personelle Kapazitäten für das Verfahrensmanagement abgerufen.
Die Leistungen der beiden Nachträge 06 und 10 werden mit dem gegenständlichen Nachtrag 13 nun bis einschließlich den 8.3.2021 verlängert. Der ursprüngliche Leistungszeitraum endete mit der Leistungsstufe 2 des Projektsteuerungsvertrages am 31.12.2020.
Diese zeitliche Anpassung der Leistungserbringung wird notwendig, da die neu ausgeschriebene Vergabeeinheit für das Verfahrensmanagement (VE1100), die diese Leistungen zukünftig fortführt, erst zum 9.3.2021 beginnt.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das vertragliche Leistungsbild der Projektsteuerung bildet über die verschiedenen Leistungsbereiche hinweg eine untrennbare Einheit und zielt auf eine gesamthafte und koordinierte Steuerungsleistung ab. Die anordnungsgegenständlichen Leistungen sind untrennbar mit den Leistungen des Verfahrensmanagenments sowie den Hauptvertragsleistungen verbunden. Insbesondere, da die einzelnen Leistungsbereiche in großen Teilen aufeinander aufbauen bzw. die Leistungserbringung in den einzelnen Leistungsbereichen im Hinblick auf die verschiedenen Bauabschnitte des Projekts einheitlich erfolgen muss. Zudem ist bei Durchführung durch einen weiteren AN keine scharfe Trennung der Aufgaben mehr möglich. Dementsprechend ist für den AG auch nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
VII.2.3)Preiserhöhung