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Bauleistung - 425798-2023

14/07/2023    S134

Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken

2023/S 134-425798

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blömeke, Michael
E-Mail: michael.bloemeke@deutschebahn.com
Telefon: +49 20330174768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS 46.2, BA 1 - Bauarbeiten im PFA 1.1

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36631
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221119 Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
44212120 Konstruktionen für Brücken
45221119 Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
45233200 Diverse Oberbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Oberhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Ausführungsplanung sämtlicher zu bauenden Leistungen.

Umbau der bestehenden Verkehrsanlage, Bau neuer Streckengleise inkl. Damm, Entwässerung und

Stützwänden. Bau einer Eisenbahnüberführung, eines Stauraumkanals und Rettungswegen.

Bau von Anprallschutzelementen an den Pfeilern der A42, Fertigstellung Rosastraße

Kabeltiefbau, Kabelverlegearbeiten, Weichenheizungsanlagen, Anpassung und Neubau der OLA,

Signalausleger und Zusammenhangsmaßnahmen LBP

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/05/2019
Ende: 31/03/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 101-245539

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI36631
Bezeichnung des Auftrags:

ABS 46.2, BA 1 - Bauarbeiten im PFA 1.1

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
13/05/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wittfeld GmbH
Postanschrift: Hansastraße 83
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Eiffage Rail - NL der Eiffage Unfra-Bau SE
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221119 Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
44212120 Konstruktionen für Brücken
45221119 Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
45233200 Diverse Oberbauarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Oberhausen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausführungsplanung sämtlicher zu bauenden Leistungen.

Umbau der bestehenden Verkehrsanlage, Bau neuer Streckengleise inkl. Damm, Entwässerung und

Stützwänden. Bau einer Eisenbahnüberführung, eines Stauraumkanals und Rettungswegen.

Bau von Anprallschutzelementen an den Pfeilern der A42, Fertigstellung Rosastraße

Kabeltiefbau, Kabelverlegearbeiten, Weichenheizungsanlagen, Anpassung und Neubau der OLA,

Signalausleger und Zusammenhangsmaßnahmen LBP

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/05/2019
Ende: 31/03/2027
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wittfeld GmbH
Postanschrift: Hansastraße 83
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

169 - FWL – Erdarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung

Damit die FWL im Bereich der Querung Lindnerstraße hergestellt werden kann, kreuzt diese die dort befindliche Wasserleitung der RWW. An kreuzender Stelle schließt die Wasserleitung von einem GGG-Rohr auf ein Stahlrohr. Dieser Umschluss ist mit zusätzlichen Betonfundamenten gesichert, die eine Kreuzung der FWL verhindern. Dieser Umstand konnte nicht vorhergesehen werden.

( MKA 349_112 )

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Damit die FWL im Bereich der Querung Lindnerstraße hergestellt werden kann, kreuzt diese die dort befindliche Wasserleitung der RWW. An kreuzender Stelle schließt die Wasserleitung von einem GGG-Rohr auf ein Stahlrohr. Dieser Umschluss ist mit zusätzlichen Betonfundamenten gesichert, die eine Kreuzung der FWL verhindern. Dieser Umstand konnte nicht vorhergesehen werden.

Für die Erfüllung des Hauptvertrages ist die Umverlegung der FWL notwendig. Da die Betonfundamente nicht ohne weiteres zurückgebaut werden können, ist es vorab notwendig die RWW-Leitung zu verlegen. Der Bau-AN übernimmt hierfür lediglich die Tiefbauarbeiten, damit die Verlegung der FWL fortgeführt werden kann. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt damit unverändert.

VII.2.3)Preiserhöhung