Die Grundinstandsetzungsmaßnahmen am Hauptgebäude erstrecken sich hochbaulich im Wesentlichen auf die oberirdischen und erdberührten Außenwände, die Decken und Sohlplatten, die Außenfenster und Außentüren. Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erstrecken sich auf Umbauten für Umstrukturierungen in der Gebäudenutzung, die barrierefreie Erschließung, die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des Raumfehlbedarfs und auf die Umsetzung von Sicherheitstechnischen Maßnahmen für Polizeidienstgebäude. Das bestehende Gebäude steht voll umfänglich unter Denkmalschutz.
Eine Schadstoffsanierung ist vor Beginn der Rohbauarbeiten durchgeführt.
Im Rahmen Hauptbaumaßnahme soll die Fassade des Hauptgebäudes saniert werden.
Die auszuführenden Leistungen sind im Wesentlichen
- Baustelleneinrichtung für die ausgeschriebene Bauleistung ohne Fassadengerüste und Sanitärcontainer
- Beschichtung der Putzflächen der Fassade
- Lackierarbeiten an Fenstergittern und Bestandsfenstern
Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/ Anwendung
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung
Arbeitsstättenrichtlinien
Unfallverhütungsvorschriften
Gefahrstoffverordnung-GefStoffV
VOB Teil C
Personal
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterweisen.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens drei Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Leistungen nach Art und Umfang aus den vergangenen fünf Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten gemäß den Vorgaben des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Die Referenzen sind vom Auftraggeber mit Stempel/Unterschrift zu bestätigen.