Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7).
Die Unterlagen sind PER E-MAIL einzureichen bei:
Pflegekurse_45@dak.de
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen.
Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.