Arbeitsgruppe 4 KAP:
Aufbau unmittelbar in Deutschland anerkennungsfähiger Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegefachkräfte in ausgewählten Drittstaaten – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Das BMG hat die GIZ mit dem Aufbau und der Etablierung von unmittelbar anerkennungs-fähigen pflegerischen Qualifikationen entsprechend den deutschen Anforderungen inkl. Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen auf einem geeigneten Sprachniveau (mindestens B 1) einschließlich der erforderlichen fachsprachlichen Kenntnisse beauftragt. Dieser Auf-trag bezieht sich auf die Länder Philippinen (von November 2019 bis Dezember 2023), Mexiko (von Januar 2020 bis Dezember 2021) und Brasilien (von Oktober 2020 bis Dezember 2022). Aktuell ist ein Memorandum of Agreement mit den Partneruniversitäten auf den Philippinen und Mexiko unterzeichnet. Curricula, Entwicklung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme, Entwicklung der Train-the-Trainer-Schulungen sowie Ausstattung der überbetrieblichen Einrichtungen für die praktische Ausbildung (Skills-Lab) werden zusammenhängend entwickelt. Fachpartner der GIZ ist auf deutscher Seite das Universitätsklinikum Bonn, das in Abstimmung mit der GfG unter Berücksichtigung der Mustergutachten8 die Qualifizierungsmaßnahmen mit den ausländischen Partnern begleitet. Die Adaptierung und Implementierung auf Seiten und mit den Universitäten vor Ort erfolgt sukzessive. Die Entwicklung des Konzepts für Qualifizierungsmaßnahmen im Ausland wird zudem durch einen Beirat beim DKF begleitet, in dem Bund, Bundesländer sowie Fachkreise vertreten sind. Parallel zur KAP wurde die Fachkräftestrategie der Bundesregierung entwickelt. Die Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und die damit verbundenen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes werden in die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs einbezogen. Den Vorsitz der AG 4 hat das BMG, den Ko-Vorsitz das Bundesministerium für BMAS.
Die Beschleunigung der Verfahren im In- und Ausland, also Einreise, berufliche Anerkennung sowie Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, gehört zu den Verbesserun-gen, die zu erreichen sind. Dem Schutz sowohl der Pflegefachkräfte als auch der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dienen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und der Sicherheit („Gütesiegel“) wie auch zur beruflichen, fachlichen und sozialen Integration der Pflegefachkräfte.
2.1 UK-Bonn: Der Bedarfsdeckungswunsch des Vorstandes des UKW ist in 4.3.5, der in der Darstellung der KAP zugewiesenen Arbeit für die Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“ abgebildet. Erfahrungsaustausch zwischen UKW und UKB fand statt und manifestierte den Bedarfswunsch, eine Kooperation mit UKB einzuleiten.
Das UKB ist, wie in (2) dargestellt, die ausführende Einheit, implementiert durch das BMG.
2.2 UK-Bonn als Kooperationspartner ./. Vergaberecht: Leistungen, wie Recruiting von Arbeitskräften ist ein weit gestreuter Bereich im Dienstleistungsmarkt. Die Leistungen sind auszuschreiben, bei Überschreiten der EU-Schwellenwerte, auch zwingend EU-weit.
Durch die Vorgabe, dass mit den entsprechenden staatlichen Hilfestellungen in KAP, das UK Bonn (ausschließlich!) zur Ableistung des in AG4 des KAP dargestellten Modells gesetzt ist, ändert sich die Bewertungsgrundlage. UK Bonn ist der einzig mögliche Vertragspartner und Leistungserbringer hierbei.
2.3 GIZ, DKF, KDA, DeFa: Durch die Beauftragung der GIZ, Förderung des KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe) und Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) über das BMG inkl. der Koppelung mit dem UK Bonn, ist auch die darunter laufende Leistung vorgegeben. Das macht das UK Bonn zum ausschließlichen und einzigen Vertragspartner.
Das Risikopotential für das UKW, über eine eigene Lösung zu gehen, was ggf. ein zusätzliches Projekt sein könnte, ist durch die staatliche Vorleistung der Bewertung, Begutachtung und Unternehmensbildung zur Zweckerfüllung in KAP minimiert. Das UKW will sich anschließen.