Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören: keine.
Geschäftsbedingungen: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen.
Verhandlungen: Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig.
Grundsätzliche Anforderungen: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (Art. 12 IVöB 2019). Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen. Der Anbieter verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 26 ff. i.V.m. 44 IVöB 2019 vollumfänglich zu erfüllen. Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und Verfügungen nur auf simap.ch zu publizieren (Art. 51 Abs. 1 IVöB 2019 i.V.m. Art. 15 Abs. 7 VRPG) oder brieflich mitzuteilen.
Sonstige Angaben: Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt. Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt. Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt. Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich mittels Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
Schlusstermin / Bemerkungen: Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 27.06.2022 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 02.08.2022 , Dok. 1278825Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 26.08.2022.