Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.3a, VE Betriebsgebäude B312 Rohbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 113-258026
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45223220 Rohbauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
S21, PFA 1.3a, VE Betriebsgebäude B312 Rohbau
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45223220 Rohbauarbeiten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Führung der Neubaustrecke (NBS) zwischen Stuttgart und Ulm erfolgt zwischen dem Flughafen Stuttgart und Dornstadt zur Minimierung von negativen Verkehrsauswirkungen auf Umwelt (Mensch und Natur) durch die Bündelung von Verkehrswegen in Parallellage zur BAB 8. Aufgrund der vorgesehenen Trassenführung besteht im Bereich der Anschlussstelle (AS) Plieningen ein Konflikt im Bestand mit dem Betriebsgebäude des Tunnels B312 (NBS km 13,7+00). Der Ersatzneubau des Betriebsgebäudes erfolgt ca. 25 m nordwestlich des bisherigen Standortes. Der Neubau des Pumpwerks mit Havariebecken erfolgt ca. 20 m südwestlich des bisherigen Standortes. Im Zuge der Verlegung des Betriebsgebäudes werden zunächst das neue Betriebsgebäude und das zukünftig separierte Pumpwerk mit Havariebecken errichtet.
Die baulichen Änderungen bzw. Neubauten sind wie folgt:
Neubau Pumpwerk inkl. umfangreicher Verbaumaßnahmen
Neubau Betriebsgebäude
Neubau Löschwasserbecken
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU Projektes Nr.17 im Programm der Transeuropäischen Netze (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart - Wendlingen.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.3a, VE Betriebsgebäude B312 Rohbau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:23/08/2018
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gottlob Rommel Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Von-Pistorius-Straße 14
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:02/10/2018