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Works - 434953-2018

05/10/2018    S192

Deutschland-Stuttgart: Technische Überwachung

2018/S 192-434953

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PFA 1.3 und PFA 1.4, Kontrollprüfungen Erdbau, Schichten mit und ohne Bindemittel und Asphaltbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 097-222262
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356100 Technische Überwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

S21, PFA 1.3 und PFA 1.4, Kontrollprüfungen Erdbau, Schichten mit und ohne Bindemittel und Asphaltbau

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356100 Technische Überwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung PFA 1.3a: die Deutsche Bahn AG plant eine Hochgeschwindigkeitsstrecke (ABS/NBS) zwischen Stuttgart und Augsburg.

Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3a umfassen den autobahnparallelen, oberirdischen Verlauf der Neubaustrecke (NBS) auf den Fildern bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Stuttgart sowie die Anbindung der Station NBS mit dem Flughafentunnel. Im Westen schließt die NBS an den PFA 1.2 (Fildertunnel) und im Osten an den PFA 1.4 (Filderbereich bis Wendlingen am Neckar) an. Außerdem besteht eine Schnittstelle zur Flughafenanbindung durch die im PFA 1.3b planfestzustellende Flughafenkurve.

Die Neubaustrecke (NBS) beginnt im PFA 1.3a bei km 10,0 + 30 (Übergang zum PFA 1.2) und endet am Übergang zum PFA 1.4 bei km 15,3 + 11. Wesentliche Bestandteile des PFA 1.3 sind: Neubaustrecke der DB AG, Brückenbauwerke entlang der Neubaustrecke der DB AG, Flughafentunnel mit Station NBS, Flughafenkurve mit temporärer Verlegung der BAB A8 und Wiederherstellung der BAB A8 im finalen Zustand für diesen Bereich, Anpassung Station Terminal, Umbau der BAB Anschlussstelle AS Plieningen, Ausbau Knoten AS Plieningen/B312, Ersatzneubau Betriebsgebäude Tunnel B312, Straßenbau-Maßnahme des Landes „Südumgehung Plieningen“ (L 1205 neu, L 1204 neu und Anpassung Verbindungsrampe L1016/B312) gemäß § 78 VwVfG (gemeinsames Verfahren).

Beschreibung PFA 1.3b:

Der AG behält sich vor, Leistungen des zu einem späteren Zeitpunkt planfestzustellenden PFA 1.3b optional abzurufen

Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3b umfassen Anpassungsmaßnahmen der Bestandsstrecke Vaihingen-Flughafen im Streckenabschnitt Leinfelden-Flughafen, die Streckenführung der Bahnstrecke 4860 aus Singen kommend in die Strecke 4861 (Bestandsstrecke) in Richtung Flughafen als sogenannte Rohrer Kurve, die Haltestelle am Flughafen bis zur Einfädelung in die NBS mittels der sogenannten Flughafenkurve (Strecke 4704), sowie Schnittstellen zu den Bauwerken des PFA 1.3a

Beschreibung PFA 1.4:

Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.4 umfassen den autobahnparallelen, hauptsächlich oberirdischen zweigleisigen Verlauf der Neubaustrecke (NBS) auf den Fildern, ab der Grenze zum PFA 1.3a im Westen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Wendlingen/Neckar im Osten. Im Westen schließt die NBS an den PFA 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Projektes Stuttgart 21 und im Osten an den PFA 2.1a/b (Wendlingen – Kirchheim) des Projektes NBS Wendlingen – Ulm an.

Die Neubaustrecke (NBS) beginnt im PFA 1.4 bei km 15,3 + 11 (Übergang zum PFA 1.3a) und endet am Übergang zum PFA 2.1 bei km 25,2 + 00. Der Anschluss an den PFA 1.3 erfolgt bei km 15,3 + 11. Wie im PFA 1.3 verläuft die Neubaustrecke auf der nördlichen Seite der Bundesautobahn A 8 (BAB A8). Dieser Verlauf wird bis km 19,3+35 beibehalten, danach wird die BAB A8 durch die NBS unterquert und verläuft anschließend, von km 20,0 + 90 auf der Südseite der BAB bis zum Beginn des PFA 2.1a/b bei km 25,2 + 00 (Westseite des Neckars). Wesentliche Bestandteile des PFA 1.4 sind: Neubaustrecke der DB AG, Brückenbauwerke entlang der Neubaustrecke der DB AG, Talbrücken (EÜ Denkendorfer Tal, EÜ Sulzbachtal), Brücken über Verkehrsanlagen (z. B. EÜs im Bereich der Anschlussstellen AS Esslingen, AS Wendlingen, im Bereich der BU Seehof und Straßenüberführungen Wangerhöfe und Köngen - Unterensingen), Durchlass- und Rahmenbauwerke, Tunnelbauwerk mit Trog- und Stützbauwerken (Tunnel Denkendorf), Neubau Landesstraße L1204, Ersatzneubau BAB Anschlussstelle AS Esslingen, Straßenbau-Maßnahme des Landes „Umbau L1202“ gemäß § 78 VwVfG

(gemeinsames Verfahren) in Verbindung mit dem Neubau AS Esslingen, Neubau BAB-Betriebsumfahrt BU Seehof, Umbau der BAB Anschlussstelle AS Wendlingen, Provisorische Verkehrsführungen (Verschwenkungen) der BAB im Bereich des BV Tunnel Denkendorf, Wiederherstellung der Fahrbahnen der BAB A8 im finalen Zustand im Bereich des BV Tunnel Denkendorf.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der Transeuropäischen Netze (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 097-222262
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

S21, PFA 1.3 und PFA 1.4, Kontrollprüfungen Erdbau, Schichten mit und ohne Bindemittel und Asphaltbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/08/2018
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Institut Dr. Haag GmbH
Postanschrift: Kornwestheim
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2018