Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungsauftrag über die Bereitstellung von Unterstützung für die Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/676/EWG).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ziel dieses Dienstleistungsauftrags ist es, die GD Umwelt bei technischen, wissenschaftlichen und sozioökonomischen Aspekten des Einsatzes und der Handhabung von Nährstoffen im Landwirtschaftssektor sowie die Kommission bei ihrer Pflicht zur Durchsetzung der Nitratrichtlinie zu unterstützen. Der Dienstleistungsauftrag deckt insbesondere den spezifischen Bedarf im Zusammenhang mit Folgendem ab:
— Erbringung bedarfsabhängiger wissenschaftlicher, sozioökonomischer und technischer Beratungsleistungen zu Fragen, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Nitratrichtlinie stehen,
— Erstellung von Berichten über wissenschaftliche, technische und sozioökonomische Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Handhabung von Nährstoffen, einschließlich der Umsetzung der Nitratrichtlinie,
— Analyse und Kommentierung von Berichten, die der Kommission im Zusammenhang mit der Ausnahmeregelung gemäß Anhang III.2b der Nitratrichtlinie vorgelegt werden,
— Erstellung des notwendigen Hintergrunds für die Kommission zur Ausarbeitung von ausführlichen und zusammenfassenden Berichten über die Umsetzung der Nitratrichtlinie auf EU-Ebene auf der Grundlage von durch die Mitgliedstaaten eingereichten Berichten.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 475 092 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 48
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 36
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 16
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.1/SER/2015/0011.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0201/2015/717044/SER/ENV.B.1 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:30.11.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Alterra, der Rechtsperson Stichting DLO zugehöriges Institut
Postanschrift: Droevendaalsesteeg 4
Ort: Wageningen
Postleitzahl: 6708 PB
Land: Niederlande
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 510 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 475 092 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 37
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 25 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 9,5 % + 6 % + 9,5 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f für die Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstauftrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorliegende Auftrag in der Vorinformation ABl. 2015/S 38-064198 vom 24.2.2015 mit einem Budget von 510 000 EUR veröffentlicht wurde; das Budget liegt jetzt im Bereich zwischen 475 000 EUR und 510 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:2.12.2015