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Dienstleistungen - 437390-2014

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24/12/2014    S248

Belgien-Brüssel: Dienstleistungsauftrag zur Unterstützung der weiteren Förderung der Naturkapital-Finanzierungsfazilität

2014/S 248-437390

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Postanschrift: BU 9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Kontaktstelle(n): „Markets Team“, SRD.2 — Finanzen
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Telefon: +32 22960008

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungsauftrag zur Unterstützung der weiteren Förderung der Naturkapital-Finanzierungsfazilität.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ziel des Auftrags, der aus dieser Ausschreibung hervorgehen wird, ist die Unterstützung der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank bei der Förderung der Naturkapital-Finanzierungsfazilität zugunsten verschiedener Interessenträger mit besonderem Fokus auf potenziellen Antragstellern. Konkret wird der Auftragnehmer die Kommission bei der Vorbereitung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Information verschiedener potenzieller Begünstigter, die die Zielgruppe bilden, und anderer relevanter Akteure sowie bei der Erstellung des zugehörigen Werbematerials unterstützen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 98 350 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 60
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 25
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 15
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.2/SER/2014/0030.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 113-198106 vom 14.6.2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 07.0202/2014/692757/SER/B.2
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11.12.2014
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: ICF Consulting Services Ltd
Postanschrift: Watling House, 33 Cannon Street
Ort: London
Postleitzahl: EC4M 5SB
Land: Vereinigtes Königreich

V.4)Angaben zum Auftragswert
Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 100 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 98 350 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 6
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 8 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 8 %.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Die Naturkapital-Finanzierungsfazilität ist ein Finanzinstrument im Rahmen von LIFE.
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.

Es ist zu beachten, dass dieser Auftrag bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 unter dem Titel „Naturkapital-Finanzierungsfazilität“ und mit einem Budget von 100 000 EUR veröffentlicht wurde.

Die Spanne wurde auf 80 000 EUR bis 100 000 EUR festgelegt.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxemburg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: generalcourt.registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.12.2014