Dienstleistungen - 441927-2016

15/12/2016    S242

Deutschland-Berlin: Baustellenüberwachung

2016/S 242-441927

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauerstraße 14
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonntag, Monika
E-Mail: monika.sonntag@deutschebahn.com
Telefon: +49 5112861308
Fax: +49 5112864228
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Östliche Umfahrung Maschen, Bauüberwacher Bahn KIB/Oberbau.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Östliche Umfahrung Maschen, Bauüberwacher Bahn KIB/Oberbau.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung:

Maschen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bauüberwachungsleistungen Bauüberwacher Bahn (17 Mannmonate Einsatzzeit).

— Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen;

— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung;

— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU des EBA.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

12 Mannmonate Einsatzzeit.

Bei Beauftragung der optionalen Leistungen werden die vollständigen Einsatzzeiten der Option abgerufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 008-010636
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Östliche Umfahrung Maschen, Bauüberwacher Bahn KIB/Oberbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/11/2016
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Funktionstrennung:

Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den Leistungsbereichen Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für die anderen Leistungsbereiche aus.

Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auftragsvergabe eine Beauftragung mit:

— der Bauleistung und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen,

— den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen

nicht in Betracht kommen. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2016