Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauerstraße 14
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE30 BerlinPostleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonntag, Monika
E-Mail:
monika.sonntag@deutschebahn.comTelefon: +49 5112861308
Fax: +49 5112864228
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Östliche Umfahrung Maschen, Bauüberwacher Bahn KIB/Oberbau.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Östliche Umfahrung Maschen, Bauüberwacher Bahn KIB/Oberbau.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauüberwachungsleistungen Bauüberwacher Bahn (17 Mannmonate Einsatzzeit).
— Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen;
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung;
— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU des EBA.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
12 Mannmonate Einsatzzeit.
Bei Beauftragung der optionalen Leistungen werden die vollständigen Einsatzzeiten der Option abgerufen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Östliche Umfahrung Maschen, Bauüberwacher Bahn KIB/Oberbau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:09/11/2016
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Funktionstrennung:
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den Leistungsbereichen Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für die anderen Leistungsbereiche aus.
Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auftragsvergabe eine Beauftragung mit:
— der Bauleistung und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen,
— den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen
nicht in Betracht kommen. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:12/12/2016