Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Modellierung von klimapolitischen Maßnahmen in Europa.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das allgemeine Ziel des Auftrags besteht in der Bereitstellung von aktualisierten und verbesserten quantitativen Instrumenten sowie in deren Einsatz zur Bewertung von Szenarien und politischen Optionen für die Umsetzung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik 2030 und klimarelevanter Elemente der Energieunion sowie von anderen mittelfristigen (bis 2030) und langfristigen (bis 2050 und falls möglich darüber hinaus) sektorbezogenen politischen Maßnahmen, einschließlich im Hinblick auf Auswirkungen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales, sowohl für die EU als Ganzes als auch für ihre einzelnen Mitgliedstaaten und Bewerberländer. Spezifische Ziele sind:
1. Aktualisierung/Erstellung einer Referenzprognose und Varianten davon;
2. Modellierung von Politikszenarien und Abschätzung der Folgen von Maßnahmen oder Paketen von klimapolitischen oder klimarelevanten politischen Maßnahmen und ihrem Zusammenspiel;
3. benutzerfreundliche Darstellung von Modellen, Annahmen und ausführlichen Referenzergebnissen (Entwurf) in den Konsultationsprozessen mit den Mitgliedstaaten.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 710 048,80 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 70
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
3. Qualitätskontrolle und Risikomanagement. Gewichtung 10
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
CLIMA.A.4/SER/2015/0008.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 340203/2015/717412/SER/CLIMA.A.4 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:2.12.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Institute of Communication and Computer Systems
Postanschrift: Patission Street 42
Ort: Athen
Postleitzahl: 106 82
Land: Griechenland
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 750 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 710 048,80 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 24
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 57 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 37 + 16 + 4.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die vom selben öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstauftrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Budget in der Vorinformation 2015/S 37-062225 vom 21.2.2015 mit 750 000 EUR angegeben war, dass die Budgetspanne in der Auftragsbekanntmachung 2015/S 115-207545 jedoch bei 700 000 EUR bis 750 000 EUR lag.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag am 1.1.2016 beginnen soll.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:7.12.2015