Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Elektro 50Hz, Technische Streckenausrüstung (LST, OLA), Vermessung.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionLaufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:25/07/2016
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Werner Consult Ziviltechniker GmbH
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:18/09/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Elektro 50Hz, TechnischeStreckenausrüstung (LST, OLA), Vermessung.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionLaufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Werner Consult Ziviltechniker GmbH
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Änderung BE-Flächen Stadt Freilassing.
Die neuen Abstimmungen mit der Stadt Freilassing wegen dem neuem städtischen Projekt der Stadt Freilassing mussten in der EP berücksichtigt und fortgeschrieben werden.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die vom AN bereits erbrachte Teilleistung wird nur geringfügig angepasst. Die Leistung würde bei Wechsel des AN durch einen Dritten nicht wirtschaftlich darstellbar sein. Die Plangrundlage wurde erstellt und ist technisch vom Bearbeiter des Ingenieurbüros dargestellt. Ein Dritter könnte dies nicht ohne Einarbeitung darstellen. Die Einarbeitung eines Dritten wurde erheblichen Zusatzaufwand und damit verbundene Zusatzkosten mit sich bringen.
VII.2.3)Preiserhöhung