1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Teilnahewettbewerbes weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers z. B. wegen Fragen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 1.2.2017 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: jscharf@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. Der LIG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Information dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind in Papierform (einfach, kopierfähig, nicht gebunden) sowie in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Immobilienangebot ‚Fernbahnhof Hamburg-Altona (neu)‘: Nicht vor dem 9.2.2017, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen. Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Angebotes mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Angebot erst kurz – also wenige Tage – vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen.
5. Der Auftraggeber behält sich in Abweichung von § 16a EU VOB/A vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihm angemessen erscheinender Frist nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
7. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. Nichterteilung der noch erforderlichen Zustimmung des Senats der FHH, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
9. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in einem gesonderten Datenraum ausgegeben.
10. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
11. LIG behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A).
12. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
13. Im weiteren Verhandlungsverfahren ist es zulässig, Projektgesellschaften für die Durchführung des Auftrags zu benennen. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen/Verhandlungen bekannt gemacht.
14. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig in Anlehnung an die VOB/A-EU, da der Hauptteil ein Investorenauswahlverfahren ist.