Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Studie über die Umsetzbarkeit eines Finanzinstruments zur Förderung von sicherem und umweltgerechtem Schiffsrecycling.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die europäische Schiffsrecyclingverordnung (Ship Recycling Regulation — SRR) trat am 30.12.2013 in Kraft. Dennoch könnten Schiffseigner versucht sein, die neuen Recycling-Auflagen zu umgehen, die für Schiffe unter EU-Flagge gelten, indem sie ihre Schiffe auf Flaggenstaaten ohne derartige Vorschriften umflaggen. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, wurde im Zusammenhang mit der HKC der IMO einerseits und der SSR der EU andererseits ein finanzieller Mechanismus als Anreiz für Schiffseigner, Schiffe sicher und umweltgerecht zu recyceln, in Erwägung gezogen. Nach Artikel 29 der SSR ist die Kommission aufgefordert, gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag über die Durchführbarkeit der Schaffung eines finanziellen Anreizes für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen vorzubringen. Der Auftragnehmer wird mit der Untersuchung der entsprechenden Durchführbarkeit beauftragt werden, wobei er frühere Studien analysieren und zu möglichen Ansätzen beraten soll.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 189 625 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 30
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 60
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 10
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.A.2/ETU/2014/0038.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0201/2014/SI2.694474 /SER/ENV.A2 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:19.12.2014
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 4
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Ecorys Nederland BV
Postanschrift: Watermanweg 44
Ort: Rotterdam
Postleitzahl: 3067 GG
Land: Niederlande
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 197 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 189 625 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 12
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Es ist zu beachten, dass dieser Auftrag bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 unter dem Titel „Schiffsrecyclingverordnung (finanzieller Anreiz)“ mit einem Budget von 200 000 EUR veröffentlicht wurde. Das Budget für diesen Auftrag umfasste eine Spanne zwischen 180 000 und 197 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22.12.2014