Jede natürliche oder juristische Person kann den Zuschlag erhalten. Die Vergabe von Unteraufträgen ist außer unter den im Lastenheft genannten Bedingungen nicht zulässig.
Die Bewerber müssen eine ehrenwörtliche Erklärung (Bestandteil des Antragsformulars) unterzeichnen, der zufolge sie sich nicht in einer der in den Artikeln 136 bis 140 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Situationen befinden (Ausschlusskriterien). Handelt es sich bei dem Bewerber nicht um eine natürliche Person, gelten diese Ausschlusskriterien für den Bewerber selbst sowie sämtliche Dienstleister, die zu dem Bewerber gehören.
Die folgenden Unterlagen sind außerdem einzureichen:
— bei Bewerbern, die keine natürlichen Personen sind:
— Angabe und Nachweis des Ortes der Niederlassung,
— Angabe und Nachweis des Rechtsstatus, z. B. Eintragung im Handelsregister, Eintragung im Umsatzsteuerregister, Kopie der Gründungsurkunde oder des Gesellschaftsvertrags gemäß den Bestimmungen des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
— Angabe der Personen, die ihnen gegenüber über eine Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügen.
— bei Bewerbern, die natürliche Personen sind:
— Erklärung über die Stellung als Selbstständiger im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind,
— Erklärung über die Umsatzsteuerpflicht.
Die Anträge müssen so abgefasst sein, dass sie umfassend, genau und möglichst schnell beurteilt werden können und die Auswahl der Bewerber ermöglichen, mit denen verhandelt wird. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden kann, falls die Angaben in dem obligatorisch auszufüllenden Antragsformular (erhältlich unter der in I.3 genannten Internetadresse) und die beizufügenden Dokumente und Nachweise nicht vollständig sind.