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Dienstleistungen - 449504-2016

21/12/2016    S246

Deutschland-Hannover: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2016/S 246-449504

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Hoopmann
E-Mail: hoopmann@lnvg.de
Telefon: +49 511533330
Fax: +49 51153333299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Alter Steinweg 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
E-Mail: martin.clausing@bvwi.hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/bvwi/verkehr-strassenwesen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie Hansestadt Bremen
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 BREMEN
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
E-Mail: VergabeSPNV@bau.bremen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bauumwelt.bremen.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Region Hannover
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Verkehr
E-Mail: spnv-vergabe@region-hannover.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hannover.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales Beschaffungsrecht:

Bleibt frei.

I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: http://vergabeverfahren.daisikomm.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Hoopmann
E-Mail: hoopmann@lnvg.de
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Expresslinien „RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen“, „RE 3 Uelzen – Hamburg“, „RE 4 Hamburg – Bremen“ sowie Regionallinien „RB 31 Hamburg – Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg – Bremen“.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der

Expresslinien „RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen“, „RE 3 Uelzen – Lüneburg – Hamburg“, „RE 4 Hamburg

— Bremen“ sowie der Regionallinien „RB 31 Hamburg – Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg – Buchholz -

Rotenburg/W. – Bremen“ für den Zeitraum Dez. 2018 bis Dez. 2033 durch die LNVG, die Region Hannover, die

Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen; mind. 8 400 000 Zugkilometer/ Jahr. Für

die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven

und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
NUTS-Code: DE5 BREMEN
Hauptort der Ausführung:

Vgl. Abschnitt II.1.4).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vgl. Abschnitt II.1.4). Die Verkehrsleistungen umfassen mind. 8 200 000 Zugkilometer/ Jahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/12/2018
Ende: 10/12/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten. Veränderungen der Linienführung. Änderung der Art

und Weise und des Umfangs des Einsatzes von Sicherheits- und Servicepersonal. Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs. Erbringung von Verkehrsleistungen für Fußball-Fanzüge. Nähere

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber / Bieter muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Allgemeinen

Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese nach § 6 Abs. 8 oder Abs. 9 AEG nicht

benötigt wird. Der Bewerber / Bieter muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.

Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des

Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland

gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder eine Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder Abs. 9 AEG sowie eine zum Zeitpunkt

der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG

vorzulegen.

Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die die Durchführung

der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur

Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden,

das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach

der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist,

dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen

und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden

finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen

aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende

Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden

können.

Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner

wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten

Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag

eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine

Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus

der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich

die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten

zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung

bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer

des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten

nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können.

Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der

Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.

Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der

Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls

nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu

einer gesamtschuldnerischen Haftung für die

Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber

in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem

Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel

zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten

Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die

sogleich unter Ziffer 2 gestellten Mindestanforderungen an die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist

ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene

positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit

den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter

Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen

verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem

Teilnahmeantrag beizufügen.

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es

ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe

der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.

Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen

dürfen nicht vor dem 1.1.2017 datieren.

Mindestanforderungen:

Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu

erfüllen:

1. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 50

000 000 EUR im letzten vor der Abgabe des

Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und

2. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also

unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen

des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in

Höhe von 7 000 000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags

abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.

Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des

Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das

geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes

des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber

weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter

oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr

ausgeglichen wurde.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe oben.

Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Grundfall:

1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;

2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber

niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;

3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten

Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);

4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Alternative 1:

Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung

nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.

In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:

a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;

b) Eigenkapital zu Buchwerten;

c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.

Alternative 2:

Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.

Sodann hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:

a) den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;

b) eine BWA in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie

c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.

Ergänzung für alle Fälle:

Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist

als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über

die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der

hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr

(SPNV) in angemessener Qualität erforderlich sind.

Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe

des Teilnahmeantrags über die technischen bzw.

personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den

Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht

erbracht werden. Personal und Ausrüstung können

während der hierfür ausreichend lang bemessenen

Ausführungsfrist beschafft werden.

Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem

Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte

Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer

Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten

wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des

Werts, des Erbringungszeitraums sowie des

öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen.

Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht

in allen eben genannten Jahren erbracht worden

sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen

über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen,

die mehr als 3 Jahre, nicht jedoch mehr als 6

Jahre zurückliegen. Die Referenzen können entweder

durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers

oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Für

diese Eigenerklärung ist das Formblatt F1 zu benutzen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorlage einer Referenz über einen während der letzten

6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten

Dienstleistungsauftrag im SPNV.

Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines

Dritten, so hat der Bewerber die technische und

berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem

Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag

eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine

Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen,

aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich

über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann.

Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung

darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages

von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen

werden können. Dies muss dem Wortlaut der

Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu

entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden

Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ

vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft

ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in

der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder

erfüllt werden. Die technische und berufliche

Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder

der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur

Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft

allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /diese

Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der

Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der

fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig

sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag

darzulegen, wenn entsprechende Nachweise

nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der

Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 089-159378
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Als Federführerin und Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die LNVG (siehe Angabe unter Abschnitt

I.1)). Sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Dies ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber /

Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen

nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation mit den ausgewählten Bewerbern erfolgt über ein Internetportal.

Nähere Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Angaben zur Kommunikation bis zur Abgabe

der Teilnahmeanträge sind auf der in Abschnitt I.3) genannten

Internetseite zusammengestellt.

2) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des

Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV.

3) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der

Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an

die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.

4) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Die Angaben

zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zur Prüfung der Eignung durch die Auftraggeber sind auf der in

Abschnitt I.3) genannten Internetseite erhältlich.

5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres

Teilnahmeantrages benachrichtigt.

6) Eine Angabe unter II.2.9) erfolgte nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist.

7) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft

zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später

Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch

vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich

mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger

Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund

seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss

zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies

gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen

Unternehmen besteht.

8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Not- und

Ersatzverkehre, Reinigung) Subunternehmer einzusetzen, so ist das Subunternehmen im Angebot zu benennen

und es sind Art und Umfang der für das Subunternehmen vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf

Verlangen der Auftraggeber sind für die Subunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte

Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Subunternehmen beschränken. Für die Bereiche Triebfahrzeugführer/-innen und

Zugbegleiter/-innen gilt eine Mindestquote für die Selbsterbringung von 70 %.

9) Das NTVergG, das BremTtVG sowie das HmbVgG

enthalten eine Verpflichtung zur Tariftreue und eine Verpflichtung zur Bezahlung

eines vergabespezifischen Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende

Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die weiteren Einzelheiten können auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite eingesehen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334/1335/1336
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die

Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird

hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2016