Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist,
dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen
und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende
Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten
Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag
eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine
Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus
der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich
die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten
zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung
bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer
des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten
nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können.
Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der
Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls
nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu
einer gesamtschuldnerischen Haftung für die
Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber
in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem
Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel
zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten
Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die
sogleich unter Ziffer 2 gestellten Mindestanforderungen an die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene
positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit
den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter
Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen
verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem
Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe
der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen
dürfen nicht vor dem 1.1.2017 datieren.
Mindestanforderungen:
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu
erfüllen:
1. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 50
000 000 EUR im letzten vor der Abgabe des
Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und
2. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also
unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen
des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in
Höhe von 7 000 000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags
abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des
Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das
geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes
des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber
weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter
oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
ausgeglichen wurde.
Siehe oben.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten
Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
a) den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
b) eine BWA in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.