Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code:
DED4 ChemnitzPostleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ronny Grabner
E-Mail:
spnv-vergabe@vms.deTelefon: +49 371/40008-0
Fax: +49 371/40008-99
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.vms.de Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Überregionale Anbindung Chemnitz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:01/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: IV.1.5
Anstatt:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
muss es heißen:
- entfällt -
Der Auftraggeber hält an dem Vorbehalt nach Abschnitt IV.1.5) der Auftragsbekanntmachung nicht mehr fest.
Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Nr. 14
Anstatt:
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
muss es heißen:
- entfällt -
Der Auftraggeber hält an dem Vorbehalt nach Abschnitt VI.3) Nr. 14 der Auftragsbekanntmachung nicht mehr fest.
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 06/09/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 20/09/2021
Ortszeit: 12:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
1. Im Sinne des Wettbewerbsgrundsatzes wird der Auftraggeber an dem Vorbehalt nach Abschnitt IV.1.5) der Auftragsbekanntmachung nicht mehr festhalten. Entsprechendes gilt für Abschnitt VI.3) Nr. 14 der Auftragsbekanntmachung, in welchem der entsprechende Vorbehalt nochmals angegeben ist.
2. Im Hinblick auf die Änderungen zum Verfahrensablauf wird die Teilnahmefrist (Schlusstermin für Einreichung der Teilnahmeanträge) angemessen verlängert.