Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bf Glauburg-Stockheim, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39458
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Bahnhof Glauburg-Stockheim soll modernisiert und barrierefrei erschlossen werden. In BIM-Methodik ist hierfür die Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-4, optional 5-9, Objektplanung Verkehrsanlagen 1-4, optional 5-9 Tragwerksplanung 2-4, optional 5-6 Fachplanung Technische Ausstattung Lph 1-4, optional Lph 5-7 und 9 sowie die planungsbegleitende Vermessung zu erstellen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bahnhof Glauburg-Stockheim soll modernisiert und barrierefrei erschlossen werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant: Bauliche Änderung von 2 Bahnsteigen mit 2 Bahnsteigkanten, Erneuerung der bestehenden Personenunterführung und überdachten Treppenzugängen zu den Bahnsteigen (inkl. Erneuerung der Entwässerung), Verlängerung der vorgenannten Personenunterführung mit Anbindung (Rampe oder Treppe) zur Dünstbergstraße, Erneuerung der Beleuchtung in der Personenunterführung und im Bahnsteigzugang, Barrierefreie Erschließung der Bahnsteige durch 2 Aufzüge, Anpassung der vorhandenen Überdachung auf den Bahnsteigen, Erneuerung bzw. Anpassung der Beleuchtungsanlage am Mittelbahnsteig, Umsetzung von taktilem Leitsystem und Kurzinformationsschildern für Handläufe und Wände sowie Wegeleitsystem, Ausstattung der Bahnsteige gemäß Ausstattungskatalog der DB Station & Service
AG (Kategorie 5) bzw. dem aktuellen Stand der Technik.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Objekt- und Tragwerksplanung, Planung Technische Ausstattung, Planungsbegleitende Vermessung −HOAI−Leistungsphasen 5−9
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Bf Glauburg-Stockheim, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:23/09/2019
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:25/09/2019