Bieter müssen nachweisen, dass sie rechtliche und regulatorische Leistungsfähigkeit zur Auftragserfüllung und Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfüllen, die erforderlich ist, um die Arbeit durchzuführen, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die rechtliche und regulatorische Leistungsfähigkeit ist anhand der unten aufgeführten Nachweise nachzuweisen:
— Nachweis über die Eintragung in ein relevantes Handels- oder Berufsregister.
— Nachweis der Genehmigung, dass der Bieter berechtigt ist, den Auftrag im Land seiner Niederlassung auszuführen,
— Nachweis, dass der Bieter Mitglied einer spezifischen Berufsorganisation ist.
Der Bieter muss alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen auf nationaler Ebene, auf Ebene der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene erfüllen, damit er in der Lage ist, die Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind, zu erbringen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen Verordnungen, Konventionen, Protokollen, Normen und empfohlenen Praktiken gilt die restriktivste Regel.
Die Bieter müssen folgende Nachweise für dieses Auswahlkriterium vorlegen:
— Nachweis der Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister.
Das Kriterium muss von jedem an dem Angebot beteiligten Wirtschaftsteilnehmer separat erfüllt werden.