Services - 457695-2022

Unrevidierte maschinelle Übersetzung

22/08/2022    S160

Dänemark-Søborg: Softwareprogrammierung und -beratung

2022/S 160-457695

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rejsekort & Rejseplan A/S
Nationale Identifikationsnummer: 27332072
Postanschrift: Automatikvej 1, 1.
Ort: Søborg
NUTS-Code: DK Danmark
Postleitzahl: 2860
Land: Dänemark
Kontaktstelle(n): Thomas Krarup
E-Mail: tkr@rejsekort.dk
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://permalink.mercell.com/180446875.aspx
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rejsekort.dk/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://permalink.mercell.com/180446875.aspx
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://permalink.mercell.com/180446875.aspx
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Public transportation

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung für die Rahmenvereinbarung über Anwendungsentwicklung, Anwendungswartung und Anwendungsmanagement für Rejsekort & Rejseplan A/S

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbietern zur Entwicklung, Pflege und Verwaltung von Anwendungen zur Verwirklichung des Ziels von Rejsekort & Rejseplan A/S („RKRP“), eine einheitliche digitale Mobilitätslösung für den öffentlichen Verkehr mit Bussen, Zügen, Stadtbahnen, U-Bahn und anderen Verkehrsträgern in Dänemark einzuführen.

Das Angebot wird von Mercell Sourcing Services bearbeitet, https://permalink.mercell.com/180446875.aspx

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000 000.00 DKK
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72212517 Entwicklung von IT-Software
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72261000 Software-Unterstützung
72262000 Software-Entwicklung
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
72300000 Datendienste
72310000 Datenverarbeitung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DK01 Hovedstaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hintergrund und Zweck:

RKRP betreibt Rejsekort (ein elektronisches Fahrscheinsystem für Busse, Züge, Stadtbahnen und U-Bahn mit ca. 3,2 Mio. aktiven Nutzern und 100-200 Mio. Fahrten pro Jahr) und Rejseplanen (ein landesweites internet- und App-gestütztes System für die Reiseplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit jährlich 50+ Mio. Abfragen), die zwei wichtige Komponenten für die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in Dänemark sind.

RKRP steht im Eigentum der PTO und ist in Kapitel IV des dänischen Gesetzes über Verkehrsunternehmen (lov om trafikselskaber) geregelt. Laut Gesetz soll RKRP die Weiterentwicklung des Rejseplan-Systems sowie die Funktionen des Rejsekort-Systems unterstützen, um eine einheitliche digitale Mobilitätslösung zu bieten, bei der Reiseplanung, Buchung, Fahrscheinausstellung und Zahlung über eine einzige konsolidierte Lösung für alle öffentlichen und privaten Verkehrsträger zugänglich sind. Hauptzweck der Rahmenvereinbarung ist die Entwicklung und Pflege von Anwendungen, um diese Ziele zu erreichen. RKRP beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung an fünf (5) Bieter zu vergeben.

II) Wichtigste Leistungen der Rahmenvereinbarung:

Die Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf Anwendungsentwicklung, Anwendungswartung und Anwendungsmanagement des Anwendungsportfolios des RKRP. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt im Einklang mit den auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung geschlossenen Liefervereinbarungen nach Abschluss der Direktvergabe oder des Miniwettbewerbs zwischen den Anbietern auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Zu den wichtigsten Dienstleistungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gehören: 

A. Entwicklung der Anwendung

Die Anbieter sorgen für die Anwendungsentwicklung, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die zuvor entwickelte und/oder neue Software verwenden, in erster Linie für die Bereitstellung einer neuen digitalen Mobilitätslösung. Die Anwendungen sollten so weit wie möglich auf Standardkomponenten beruhen, die die Lieferanten zuvor für ähnliche Kunden eingeführt haben, und soweit möglich nicht von physischer Infrastruktur abhängig sein.

B. Wartung der Anwendung

Die Lieferanten stellen die Anwendungswartung bereit, einschließlich geringfügiger Fehler und Änderungen, Patching und Implementierung von Aktualisierungen, Konfiguration und Parametereinstellung.

C. Anwendungsmanagement

Die Lieferanten stellen Anwendungsmanagement bereit, einschließlich des kontinuierlichen Störfall- und Kapazitätsmanagements, des Freigabe- und Einführungsmanagements, der Ausführung von Chargenaufträgen und der Überwachung der Anwendungen.

D. Assoziierte Beratungsdienste

Der Rahmen umfasst auch das Recht des Kunden, assoziierte Beratungsdienste und zugehörige Module aus dem Fahrplan des Lieferanten zu bestellen, die mit den Geschäftszielen und dem Bedarf des Kunden im Sinne dieses Rahmenabkommens verknüpft sind. Assoziierte Beratungsdienste können unter anderem Unterstützung bei außerordentlichen Audits, Unterstützung beim Dialog mit den Aufsichtsbehörden oder ähnliche unvorhergesehene Dienstleistungen umfassen, die eine natürliche und enge Verbindung zu einer Liefervereinbarung aufweisen, die zwischen den Vertragsparteien bereits im Rahmen der Rahmenvereinbarung geschlossen wurde.

Den Bietern wird im Rahmen der Rahmenvereinbarung kein Mindestkauf garantiert, so dass sich die RKRP nicht verpflichtet, einen Mindesteinkauf auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zu tätigen.

RKRP beabsichtigt, zwei weitere Ausschreibungen (mit gesondert veröffentlichten Auftragsbekanntmachungen) für einen Betriebsvertrag und eine SaaS-Vereinbarung durchzuführen, die zusammen mit der Rahmenvereinbarung das Gremium für die Auftragsvergabe bilden. Die Angebote für die drei Aufträge werden vollständig getrennt und ohne Abhängigkeit durchgeführt. Der aktuelle Bedarf des RKRP in Bezug auf die spezifischen Dienstleistungen, die Gegenstand der Einzelvereinbarungen sind, bestimmt immer, welche Vereinbarung im Rahmen des Gremiums der Auftragsvergabe zu verwenden ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 500 000 000.00 DKK
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahlliste der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt auf der Grundlage einer Bewertung, bei der die Bewerber die relevantesten Leistungen (Referenzen) dokumentiert haben (siehe Abschnitt III.1.3), die mit den unter die Rahmenvereinbarung fallenden Dienstleistungen vergleichbar sind (siehe Beschreibung in Abschnitt II.2.4).

Die Bewertung der wichtigsten Lieferungen erfolgt auf der Grundlage der Erfahrung des Referenzdokuments mit der Erbringung funktional vergleichbarer Dienstleistungen, dass die vorgelegte Liste der Referenzdokumente (siehe Beschreibung in Abschnitt II.2.4), Unterabschnitt II, Punkt A-D (Hauptleistungen) in Bezug auf die in Abschnitt II.2.4 aufgeführten allgemeinen Merkmale, Unterabschnitt I. Besonderes Gewicht wird den eingereichten Nachweisen beigemessen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber ähnliche Dienstleistungen erbracht hat wie in Abschnitt II.2.4, Unterabschnitt II, Punkt A.

Bei der Bewertung, bei der die Bewerber die relevanteste Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen dokumentiert haben, wird der Umfang berücksichtigt, in dem die Referenzen insgesamt einschlägige Erfahrungen mit der Erbringung der konkret geforderten Dienstleistungen belegen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In Bezug auf Abschnitt II.1.5 beruht der geschätzte Wert der zu erbringenden Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung auf ähnlichen früheren Verträgen. Bei dem in Abschnitt II.2.6 aufgeführten Wert handelt es sich um den geschätzten und den Höchstwert der Rahmenvereinbarung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben vorlegen:

Eigenkapital des Bewerbers im letzten verfügbaren Geschäftsjahr.

Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers im letzten Geschäftsjahr, für das Daten vorliegen.

Stützt sich der Bewerber in Bezug auf die Erfüllung der Mindestanforderungen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (siehe unten), so verlangt der Auftraggeber von dem Bewerber und den betreffenden Unternehmen eine gesamtschuldnerische Haftung für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung.

Die EEE dient als vorläufige Dokumentation, dass der Bewerber die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.

Vor der Zuschlagsentscheidung müssen die Bieter, an die der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zu vergeben beabsichtigt, Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Angaben in der EEE korrekt sind.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind folgende Unterlagen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen:

Bilanzen oder Bilanzauszüge des Betreibers im letzten verfügbaren Jahres-/Finanzbericht, falls deren Veröffentlichung gesetzlich in dem Land, in dem der Betreiber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder sonstige Unterlagen über die Höhe des Eigenkapitals. Für Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern (z. B. ein Konsortium) sind die Angaben im letzten verfügbaren Jahresbericht/Finanzbogen für jeden beteiligten Wirtschaftsteilnehmer der Gruppe vorzulegen. Stützt sich ein Wirtschaftsbeteiligter auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (z. B. einer Muttergesellschaft, einer Schwestergesellschaft oder eines Unterauftragnehmers), so sind auch Informationen für diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Betreibers im letzten verfügbaren Jahresbericht/Jahresabschluss, je nachdem, wann der Betreiber gegründet wurde oder seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, sofern die Zahlen für diesen Umsatz vorliegen. Für Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern (z. B. ein Konsortium) sind die Angaben im letzten verfügbaren Jahresbericht/Finanzbogen für jeden beteiligten Wirtschaftsteilnehmer der Gruppe vorzulegen. Stützt sich ein Wirtschaftsbeteiligter auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (z. B. einer Muttergesellschaft, einer Schwestergesellschaft oder eines Unterauftragnehmers), so sind auch Informationen für diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Mindestanforderung ist ein positives Eigenkapital im jüngsten verfügbaren Jahresbericht/der letzten verfügbaren Finanzerklärung erforderlich. Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist das Eigenkapital als das gesamte Eigenkapital des Betreibers und dieser anderen Unternehmen für das letzte verfügbare Geschäftsjahr zu berechnen. Bei Gruppen von Betreibern (z. B. einem Konsortium) wird das Eigenkapital als Gesamteigenkapital der Betreiber im letzten verfügbaren Jahresbericht/Jahresabschluss berechnet. Die Angaben sind in Abschnitt IV.B der EEE zu machen.

Als Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 5 Mio. EUR im letzten verfügbaren Jahresbericht/Jahresabschluss erforderlich.

Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so ist der Umsatz als Gesamtumsatz des Bewerbers und dieser anderen Unternehmen im letzten verfügbaren Geschäftsjahr zu berechnen. Bei Gruppen von Wirtschaftsbeteiligten (z. B. einem Konsortium) wird der Umsatz als Gesamtumsatz der Betreiber im letzten verfügbaren Jahresbericht/Jahresabschlüsse berechnet. Die Angaben sind in Abschnitt IV.B der EEE zu machen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss die EEE mit folgenden Angaben einreichen:

Eine Liste der fünf wichtigsten vergleichbaren Dienstleistungen (siehe Abschnitte II.1.4 und II.2.4), die der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist erbracht hat.

Bei der Bewertung der wichtigsten Leistungen (siehe Abschnitt II.2.9) werden nur Verweise auf Dienstleistungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung erbracht wurden. Daher wird im Falle einer laufenden Aufgabe nur der Teil der Dienstleistungen, der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erbracht wurde, in die Bewertung der Referenz aufgenommen.

Jede Bezugnahme muss eine kurze Beschreibung der durchgeführten Lieferungen enthalten. Die Beschreibung sollte eine klare Beschreibung der in Abschnitt II.2.4 genannten Dienstleistungen enthalten, auf die sich die Leistung bezieht, und die Rolle(n) des Bewerbers bei der Ausführung der Lieferung. Darüber hinaus sind der finanzielle Wert der Lieferung (Betrag), das Lieferdatum und der Name des Kunden (Empfänger) einschließlich der Kontaktstelle anzugeben. Bei der Angabe des Lieferdatums muss der Bewerber das Datum angeben, an dem die Lieferung begonnen und abgeschlossen wurde. Falls dies nicht möglich ist, z. B. wenn die Aufgaben auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung kontinuierlich ausgeführt wurden, wird der Bewerber gebeten, in der Beschreibung der Lieferung anzugeben, wie das Datum angegeben wird. Es dürfen nicht mehr als fünf Referenzen angegeben werden, unabhängig davon, ob es sich bei dem Bewerber um einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer handelt, ob der Bewerber sich auf die technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützt oder ob es sich bei dem Bewerber um eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern (z. B. ein Konsortium) handelt.

Stützt sich der Bewerber für die Erbringung bestimmter Teile der unter die Rahmenvereinbarung fallenden Dienstleistungen auf die Berufserfahrung anderer Unternehmen (siehe Abschnitt II.2.4), so müssen diese Dienstleistungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung von der Einrichtung erbracht werden, auf die sich der Bewerber stützt.

Die EEE dient als vorläufige Dokumentation, dass der Bewerber die Mindestanforderungen an die technische und berufliche Eignung (siehe Abschnitt III.1.3) und die Einhaltung des Auswahlkriteriums (siehe Abschnitt II.2.9) erfüllt.

Vor der Zuschlagsentscheidung muss der Bieter, an den der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zu vergeben beabsichtigt, Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Angaben in der EEE korrekt sind.

Vom Bewerber werden keine zusätzlichen Unterlagen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, Kontakt mit dem Bewerber oder dem in der Referenznummer angegebenen Kunden aufzunehmen, um die in der Referenz angegebenen Informationen, einschließlich der Daten der angegebenen Referenz, zu bestätigen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Mindestanforderung gilt, dass der Bewerber/die Bewerberin mindestens eine (1) Referenz für die Entwicklung von Anwendungen für die Ausstellung von Fahrscheinen oder die Reiseplanung für den öffentlichen Verkehr mit Zügen und Bussen dokumentieren muss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Die Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten werden in den Ausschreibungsunterlagen angegeben.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich.

Wird die Rahmenvereinbarung an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern (z. B. ein Konsortium) vergeben, so muss jedes Mitglied der Gruppe gesamtschuldnerisch haften und einen gemeinsamen Vertreter benennen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

In das Rahmenabkommen wurden gegebenenfalls die Überlegungen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen aufgenommen, wie sie in den Übereinkommen festgelegt sind, auf deren Grundlage die Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen formuliert und in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen festgelegt sind.

Die Rahmenvereinbarung legt Anforderungen an die Einhaltung des Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.

Der Auftraggeber hat festgestellt, dass der Abschluss der Rahmenvereinbarung gemäß dem dänischen Gesetz über die Überprüfung von Investitionen der Genehmigungspflicht unterliegen kann. Siehe weiter unten in der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 109-309323
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Teilnahme an der Ausschreibung darf nur über das elektronische Ausschreibungssystem erfolgen (siehe Abschnitt I.3). Für den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen muss sich der Bewerber als Nutzer registrieren lassen. Enthält der Antrag mehrere Versionen desselben Dokuments, gilt die zuletzt hochgeladene Version.

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren müssen über das elektronische Ausschreibungssystem erfolgen.

Der Bewerber muss eine EEE als vorläufige Dokumentation der in Abschnitt 148 Absatz 1 Absätze 1 bis 3 des dänischen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen genannten Umstände einreichen, vgl. Abschnitt 12 der Ministerialverordnung über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (im Folgenden „dänische Durchführungsverordnung“). Die EEE ist über das elektronische Ausschreibungssystem verfügbar. Der Bewerber braucht das EEE-Dokument nicht zu unterzeichnen. Für Unternehmergruppen (z. B. ein Konsortium) ist für jeden teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer eine gesonderte EEE vorzulegen. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Unternehmergruppe, muss das EEE-Dokument jedes Teilnehmers von dem betreffenden Teilnehmer unterzeichnet werden. Der Bewerber, der die Gruppe leitet und die Bewerbung einreicht, ist nicht verpflichtet, sein EEE-Dokument zu unterzeichnen. Stützt sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit anderer Einrichtungen, muss eine EEE für jede der Einrichtungen, auf die sich der Bewerber stützt, eingereicht und unterzeichnet werden. Bei diesem Verfahren kann sich der Bewerber auf die technische und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Akteure stützen, um die in Abschnitt III.1.2 und III.1.3 genannten Eignungsanforderungen zu erfüllen, auch für die Zwecke der Auswahl (siehe Abschnitt II.2.9). Der/die Wirtschaftsteilnehmer, der/die dem Bewerber seine/ihre technische und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt/haben, muss/müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, siehe weiter unten in der Leistungsbeschreibung. Das Formular ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Der Bewerber muss außerdem eine Verpflichtungserklärung vorlegen, in der/denen die Einrichtung(en), auf die er sich stützt, gesamtschuldnerisch mit dem Bewerber haften, wenn der Bewerber den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhält.

Der Bewerber wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn für ihn die in den Abschnitten 134a, 135 und 136 des dänischen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (vgl. Abschnitt 11 Absatz 1 Absatz 1 der dänischen Durchführungsverordnung) festgelegten Ausschlussgründe gelten, es sei denn, der Bewerber hat ausreichende Unterlagen für seine Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt 138 des dänischen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegt, vgl. Abschnitt 11 Absatz 1 Nummer 2 der dänischen Durchführungsverordnung. Vor der Zuschlagsentscheidung müssen die Bieter, an die RKRP die Rahmenvereinbarung zu vergeben beabsichtigt, Unterlagen über die in der EEE gemäß den Abschnitten 150 und 155 übermittelten Informationen vorlegen, vgl. Abschnitt 12 der Durchführungsverordnung. Alternativ zu den in den Abschnitten 153-155, 157 und 158 des dänischen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen genannten Unterlagen können der Antragsteller und der Bieter eine Anmeldebescheinigung vorlegen (siehe Abschnitt 156). Im Falle einer Änderung der Zusammensetzung des Bieters gelten die Bestimmungen von Abschnitt 147 des dänischen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in vollem Umfang.

Zu Abschnitt II.2.9) ist anzumerken, dass jeder Bewerber nur eine Vorauswahlbewerbung einreichen kann.

Die RKRP kann den Bewerber auffordern, den Antrag gemäß Artikel 76 Absatz 4 der Sektorenrichtlinie zu ergänzen, zu präzisieren/auszufüllen, wenn die Bewerbung oder das Angebot die formalen Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen nicht erfüllt.

Es wird auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2022/576 geänderten Fassung hingewiesen, die für das Ausschreibungsverfahren gilt. Die Bestimmung enthält ein Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische und russische kontrollierte Unternehmen usw. Der Auftraggeber kann jederzeit während des Ausschreibungsverfahrens verlangen, dass die Wirtschaftsteilnehmer nachweisen, dass sie nicht unter das Verbot fallen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Klagenævnet for Udbud - Nævnenes Hus
Postanschrift: Toldboden 2
Ort: Viborg
Postleitzahl: 8800
Land: Dänemark
E-Mail: klfu@naevneneshus.dk
Telefon: +45 72405600
Fax: +45 33307799
Internet-Adresse: http://www.naevneneshus.dk
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen
Postanschrift: Carl Jacobsens Vej 35
Ort: Valby
Postleitzahl: 2500
Land: Dänemark
E-Mail: kfst@kfst.dk
Telefon: +45 41715000
Fax: +45 41715100
Internet-Adresse: http://www.kfst.dk
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022