Hintergrund und Zweck:
RKRP betreibt Rejsekort (ein elektronisches Fahrscheinsystem für Busse, Züge, Stadtbahnen und U-Bahn mit ca. 3,2 Mio. aktiven Nutzern und 100-200 Mio. Fahrten pro Jahr) und Rejseplanen (ein landesweites internet- und App-gestütztes System für die Reiseplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit jährlich 50+ Mio. Abfragen), die zwei wichtige Komponenten für die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in Dänemark sind.
RKRP steht im Eigentum der PTO und ist in Kapitel IV des dänischen Gesetzes über Verkehrsunternehmen (lov om trafikselskaber) geregelt. Laut Gesetz soll RKRP die Weiterentwicklung des Rejseplan-Systems sowie die Funktionen des Rejsekort-Systems unterstützen, um eine einheitliche digitale Mobilitätslösung zu bieten, bei der Reiseplanung, Buchung, Fahrscheinausstellung und Zahlung über eine einzige konsolidierte Lösung für alle öffentlichen und privaten Verkehrsträger zugänglich sind. Hauptzweck der Rahmenvereinbarung ist die Entwicklung und Pflege von Anwendungen, um diese Ziele zu erreichen. RKRP beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung an fünf (5) Bieter zu vergeben.
II) Wichtigste Leistungen der Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf Anwendungsentwicklung, Anwendungswartung und Anwendungsmanagement des Anwendungsportfolios des RKRP. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt im Einklang mit den auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung geschlossenen Liefervereinbarungen nach Abschluss der Direktvergabe oder des Miniwettbewerbs zwischen den Anbietern auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Zu den wichtigsten Dienstleistungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gehören:
A. Entwicklung der Anwendung
Die Anbieter sorgen für die Anwendungsentwicklung, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die zuvor entwickelte und/oder neue Software verwenden, in erster Linie für die Bereitstellung einer neuen digitalen Mobilitätslösung. Die Anwendungen sollten so weit wie möglich auf Standardkomponenten beruhen, die die Lieferanten zuvor für ähnliche Kunden eingeführt haben, und soweit möglich nicht von physischer Infrastruktur abhängig sein.
B. Wartung der Anwendung
Die Lieferanten stellen die Anwendungswartung bereit, einschließlich geringfügiger Fehler und Änderungen, Patching und Implementierung von Aktualisierungen, Konfiguration und Parametereinstellung.
C. Anwendungsmanagement
Die Lieferanten stellen Anwendungsmanagement bereit, einschließlich des kontinuierlichen Störfall- und Kapazitätsmanagements, des Freigabe- und Einführungsmanagements, der Ausführung von Chargenaufträgen und der Überwachung der Anwendungen.
D. Assoziierte Beratungsdienste
Der Rahmen umfasst auch das Recht des Kunden, assoziierte Beratungsdienste und zugehörige Module aus dem Fahrplan des Lieferanten zu bestellen, die mit den Geschäftszielen und dem Bedarf des Kunden im Sinne dieses Rahmenabkommens verknüpft sind. Assoziierte Beratungsdienste können unter anderem Unterstützung bei außerordentlichen Audits, Unterstützung beim Dialog mit den Aufsichtsbehörden oder ähnliche unvorhergesehene Dienstleistungen umfassen, die eine natürliche und enge Verbindung zu einer Liefervereinbarung aufweisen, die zwischen den Vertragsparteien bereits im Rahmen der Rahmenvereinbarung geschlossen wurde.
Den Bietern wird im Rahmen der Rahmenvereinbarung kein Mindestkauf garantiert, so dass sich die RKRP nicht verpflichtet, einen Mindesteinkauf auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zu tätigen.
RKRP beabsichtigt, zwei weitere Ausschreibungen (mit gesondert veröffentlichten Auftragsbekanntmachungen) für einen Betriebsvertrag und eine SaaS-Vereinbarung durchzuführen, die zusammen mit der Rahmenvereinbarung das Gremium für die Auftragsvergabe bilden. Die Angebote für die drei Aufträge werden vollständig getrennt und ohne Abhängigkeit durchgeführt. Der aktuelle Bedarf des RKRP in Bezug auf die spezifischen Dienstleistungen, die Gegenstand der Einzelvereinbarungen sind, bestimmt immer, welche Vereinbarung im Rahmen des Gremiums der Auftragsvergabe zu verwenden ist.