Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 09.04.2022 (5.EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Eintragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- mindestens 2 Referenzen über gleichartige Aufträge (Auftraggeber, vereinbarte Vertragsmenge mit AVV-Code, Vertragszeitraum usw.) in den letzten 7 Jahren
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
für die Prüfung der Eignung sind weitere Punkte erforderlich:
• die Art der Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung),
• eine genaue Beschreibung der Behandlung der Schlacke (mit einfachem Verfahrensfließbild)
• die Entsorgungsanlage(n) inkl. Angabe der genehmigten Laufzeit, der genehmigten Gesamtkapazität, der genehmigten Jahreskapazität, der Entfernung vom MHKW Neustadt zur Entsorgungsanlage und der eingesetzten Technik, inkl. Anschrift und Lage des/der Betriebsstandorte(s), in dem die Schlacke aufbereitet werden soll
• die zum Einsatz kommenden Transportfahrzeuge (Art und Anzahl)
• das/die gültiges(n) Entsorgungsfachbetriebszertifikat(e) für die jeweilige Entsorgungsanlage und die Transporte – dies wird für die gesamte Dauer des Auftrags gefordert.
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.