Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: Bewertung von Erkenntnissen zur Unterstützung einer fundierten Entscheidungsfindung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Rahmen dieses Auftrags soll die Zielsetzung der EU-Anpassungsstrategie für eine fundiertere Entscheidungsfindung unterstützt werden, und zwar durch die Bereitstellung von Analysen der aktuellsten Erkenntnisse in den verschiedenen Bereichen, die für europäische Akteure im Bereich der Anpassung von Interesse sind, durch die Weiterführung von Analysen zu den Wissenslücken in bestimmten Bereichen und durch Leistung eines Beitrags zu den Zielsetzungen des Wissenstransfers.
Insbesondere ist dabei eine Bestandsaufnahme und Analyse der Kenntnisse im Zusammenhang mit ökosystembasierten Anpassungsoptionen, der Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur und der Anpassung an den Klimawandel durchzuführen sowie eine Schwachstellenanalyse zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Bereich Anpassung.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 145 978 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 40
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 30
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 30
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
CLIMA.C.3/SER/2015/0007.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 340202/2015/719923/SER/CLIMA.C.3 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:17.12.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 12
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Ecofys Netherlands B.V.
Postanschrift: Kanaalweg 15-G
Ort: Utrecht
Postleitzahl: 3526 KL
Land: Niederlande
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 150 000 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 145 978 EUR
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 12
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 52 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 26+26.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag bereits in der Vorinformation ABl. 2015/S 037-062225 vom 21.2.2015 mit dem Titel „Wissensstrategie — Bewertung der Lücken, die nicht von H2020 berücksichtigt werden“ und einem Budget von 150 000 EUR veröffentlicht wurde. Das endgültige Budget war eine Spanne von 130 000 EUR bis 150 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21.12.2015