Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Untersuchung der Erweiterung des NER 300-Systems.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Programm NER 300 ist 1 der größten Finanzierungsprogramme für die Vorführung von kohlenstoffarmen Technologien in kommerziellem Ausmaß und leistet einen Beitrag zur Umsetzung einer Reihe politischer Maßnahmen und Strategien der EU zu Energie und Klima.
Der Europäische Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030, dass die bestehende NER 300-Fazilität erneuert wird, einschließlich für Kohlenstoffbindung und -speicherung und erneuerbare Energien, mit einer Erweiterung des Umfangs auf kohlenstoffarme Innovation in Industriesektoren und einer Aufstockung der ursprünglichen Zuweisung auf 400 Millionen Zertifikate (NER 400).
Mit dieser Ausschreibung werden 2 Ziele verfolgt. Zum einen soll der Auftragnehmer untersuchen, wie die Modalitäten des NER 300-Beschlusses funktioniert haben. Zum anderen soll der Auftragnehmer nach Möglichkeit einen Vergleich mit Alternativen anstellen, bei Bedarf Aktualisierungen der Anforderungen vorschlagen, sie ergänzen, damit sie den vom Europäischen Rat erteilten Anweisungen entsprechen, und eine Schlussfolgerung hinsichtlich des besten Ansatzes im erweiterten NER 300-Beschluss und der damit verbundenen Dokumente abgeben. Dies umfasst auch die spezifischen Aufgaben für den Industrieanteil des erweiterten Programms NER 300.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 276 888 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 40
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 30
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 30
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
CLIMA.C.1/SER/2015/0013.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 340201/2015/719104/SER/CLIMA.C.1 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:18.12.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 6
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: ICF Consulting Limited
Postanschrift: Watling House, 33 Cannon Street
Ort: London
Postleitzahl: EC4M 5SB
Land: Vereinigtes Königreich
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 300 000 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 276 888 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 12
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 41 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 28 + 13.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es gilt zu beachten, dass sich das in der Vorinformation ABl. 2015/S 037-062225 vom 21.2.2015 angegebene Budget auf 130 000 EUR belief. In der Auftragsbekanntmachung ABl. 2015/S 121-219786 vom 26.6.2015 belief sich das Budget auf 270 000 bis 300 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22.12.2015