Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische und wissenschaftliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Habitatrichtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG.
Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.B.3/SER/2016/0016.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel dieses Auftrags ist die technische und wissenschaftliche Unterstützung der Kommission in 3 Bereichen, die für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur (Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG und Habitatrichtlinie 92/43/EWG) von entscheidender Bedeutung sind: Analyse von Rechtsfällen oder EU-finanzierten Projekten und Programmen zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur; Entwurf von Leitfäden und fachlichen Mitteilungen zur Förderung einer kohärenten Umsetzung der Richtlinien; Bewertung von Informationen, die von den Mitgliedstaaten gemäß ihren Berichtspflichten im Rahmen der Richtlinien vorgelegt werden.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1 699 200.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens — Dienstleistungsauftrag. Vertrag, 2-mal verlängerbar (insgesamt 36 Monate); 600 000 EUR pro Jahr, 2-mal verlängerbar (d. h. Gesamtbudget von 1 800 000 EUR). Der genaue Betrag pro Jahr beläuft sich auf 566 400 EUR.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Qualität der vorgeschlagenen Methodik / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsorganisation und Zuteilung der Ressourcen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskontrollmaßnahmen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50/50
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 07.0202/2016/744292/SER/ENV.D.3
Bezeichnung des Auftrags:
Technische und wissenschaftliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Habitatrichtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:19/12/2016
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: The N2K Group EEIG
Postanschrift: boulevard Général Wahis 21
Ort: Brussels
NUTS-Code: BE BELGIQUE-BELGIË
Postleitzahl: 1030
Land: Belgien
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Institute for European Environmental Policy (IEEP)
Postanschrift: 11 Belgrave Road, IEEP Offices, floor 3
Ort: London
NUTS-Code: UK UNITED KINGDOM
Postleitzahl: SW1V 1RB
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 800 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 699 200.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge über weitere Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) vergeben, und zwar unter den in Artikel 134 Absatz 4 genannten Bedingungen bei neuen Dienst- oder Bauleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen, die von demselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der nach einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag zuvor im Rahmen der Vorinformation ABl. 2016/S 043-070158 vom 2.3.2016 mit der Bezeichnung „Technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie“ veröffentlicht wurde.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:20/12/2016