Eignungsanforderungen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Winterdienstleistungen in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 3 Fälle für den Tätigkeitsbereich Winterdienst
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Referenznachweise für die Erbringung von Winterdienstleistungen auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes-,Kreis- oder Gemeindeverbindungsstraßen sowie Stadtstraßen bei Kommunen >30.000 Einwohner), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Nachweis durch
--> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den Personen
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- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst); siehe ausgefüllte Vordrucke Geräteverzeichnisse (siehe Vergabeunterlagen)
Nachweis durch
--> entsprechende Zulassungsbescheinigungen, Teile I und II, für die Winterdienstfahrzeuge laut ausgefülltem „Geräteverzeichnis für Winterdienstfahrzeuge“ und „Geräteverzeichnis für zusätzliche Schneeräumtechnik“
--> bei nicht vorhandener technischer Ausstattung ist deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit durch autorisierte Angebote zum Kauf, Leasing oder zur Miete nachzuweisen
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer (Vordruck Verzeichnis Unterauftragnehmer/ anderer Unternehmen)
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- Eignung tauende Streustoffe (Salz Natriumchlorid und Sole Natriumchloridlösung)
Nachweis durch
--> ausgefüllter Vordruck „Produktbeschreibungen für tauende Streustoffe“ (siehe Vergabeunterlagen)
--> Einhaltung der dort angegebenen Grenzwerte
--> Die Produktbeschreibungen der zum Einsatz kommenden tauenden Streustoffe gemäß FGSV - Hinweisblatt HB Streu sind nachzuweisen. Diese dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass dieser die geforderte Mindeststreusalzmenge pro Winterdienstsaison liefern kann sowie Erklärung des Bieters, dass diese Mindeststreusalzmenge ausschließlich für diese Leistungserbringung zur Verfügung steht
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- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Salz in t)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt werden soll (für Salz in t)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
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- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit
Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Sole in m³)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt werden soll (für Sole in m³)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
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- Streumaterialien, insbesondere Streusalz und Sole, sind sach-/fachgerecht zu lagern
Nachweis durch
--> Vorlage der Anzeige bzw. Eignungsfeststellung durch die UWB zumindest jedoch der Anzeige bei der UWB nebst Eingangsbestätigung, sofern nach WHG und AwSV für die jeweiligen für die Leistungserbringung genutzten Lagerstätten erforderlich
--> Eigenerklärung aus der sich die sach-/fachgerechte Lagerung der Streumaterialien gemäß der aktuell gültigen HalaStreu, insbesondere bzgl. der Einhaltung der Erfordernisse zur Bauweise, ergibt, sofern nach WHG und AwSV eine Eignungsfeststellung für die jeweiligen für die Leistungserbringung genutzten Lagerstätten nicht erforderlich
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- Bestätigung der NOVASIB GmbH, dass die Leistungserfassung des Winterdienstes via MBDE (Mobile Betriebsdatenerfassung) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewährleistet ist
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung der NOVASIB GmbH
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- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Winterdienst) eingesetzt werden sollen;
Erklärung zur Berufserfahrung im Winterdienst auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindeverbindungsstraßen sowie Stadtstraßen bei Kommunen > 30.000 Einwohner für das für die Einsatzleitung vorgesehene Personal
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- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst), Nachweis der techn. Ausstattung des Bieters und der aU (NU) im Winterdienst zur Betreuung sämtlicher angebotener Routen (FS 30 und FS 100 ).
Der geforderte Mindeststandard der einzusetzenden Winterdiensttechnik für die Leistungserbringung ist abhängig von der vom Unternehmen angebotenen Routenplanung (insbesondere der Anzahl der angebotenen Routen) für die Leistungserbringung auf dem gegenständlichen zu betreuenden Streckennetz (freie Strecken) mittels FS 30- und FS 100-Technik unter Einhaltung der Vorgaben für die Routenplanung (siehe Vergabeunterlagen) während des täglichen Leistungserbringungszeitraums.
Pro Route ist mindestens 1 Winterdienstfahrzeug einschließlich entsprechendem Bedienpersonal vorzuhalten.
Pro Route sind die Umlaufzeiten von max. 2 Stunden (Dringlichkeitsstufe 1) bzw. max. 3 Stunden (Dringlichkeitsstufe 2) bei FS 30 und max. 4 Stunden bei FS 100 während der Leistungserbringung im täglichen Leistungserbringungszeitraum je Dringlichkeitsstufe (siehe Anforderungsniveau Freistaat Thüringen) einzuhalten.
Darüber hinaus sind ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug, ein rotierendes Schneeräumgerät, ein Schaufellader sowie ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug für Geh- und Radwege (max. 7,5 t Gesamtgewicht, Abstand zwischen den Außenkanten der Bereifung max. 2,00 m) nachzuweisen. nachzuweisen.
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- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge von 3.800 t/WDSaison
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- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität von 1.700 t
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- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität von 500 t
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die voranstehenden Anforderungen für die durch sie zu erbringenden Leistungen nachzuweisen.
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Bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften können die voranstehenden Anforderungen gemeinschaftlich durch die einzelnen Mitglieder der Bieter- /Arbeitsgemeinschaften erbracht werden.